Malta Firmengründung
Ist Maltas Status als Nummer eins Niedrigsteuerland in Europa gefährdet?
Vor kurzem wurde Malta seitens der EU dazu gezwungen, ein paar steuerliche Stellschrauben zu justieren. Hier setzen wir uns mit den Konsequenzen auseinander.
Perspektive Ausland Podcast: Malta – nur 5% Körperschaftsteuer. So funktioniert‘s
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Malta. Hören Sie jetzt rein.
Malta ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und gilt als das Nummer eins Niedrigsteuerland mit den geringsten Steuersätzen unter den Mitgliedsstaaten. Doch mit den 2018 eingeführten Steuermaßnahmen könnte Malta diesen Status vielleicht bald verlieren, da es ausländischen Unternehmen immer schwieriger gemacht wird, von den steuerlichen Vorteilen der Insel zu profitieren.
Um die Gesetze in Malta ein wenig besser zu verstehen, werfen wir zunächst einmal einen Blick auf die Geschichte Maltas. Zwischen 1801 und 1964 gehörte Malta zur Britischen Kolonie und ist somit ein Mitglied der „Commonwealth of Nations“. Daher überrascht es nicht, dass viele der in Malta geltenden Steuergesetze den Großbritanniens ähneln.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Irland, Zypern und Malta sind die einzigen Länder, in der ausländische Steuerzahler den Status „Non-Dom“ erhalten können. Der Begriff „Non-Dom“ bedeutet „Non Domiciled“ (=nicht domiziliert im steuerlichen Kontext) und so können Ausländer zwar in einem Land wie Malta wohnen, müssen jedoch nicht dauerhaft sesshaft sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie als Ausländer in Malta Ihren Lebensmittelpunkt dort nachweisen können, müssen nur Gelder, die nach Malta überwiesen oder dort ihre Quelle haben versteuert werden. Verfügen Sie also über ein Auslandskonto oder Depot, wird das Einkommen nicht besteuert, solange es nicht nach Malta überwiesen wird. Für Investoren war dies für lange Zeit die optimale Lösung, Ihr Kapital steuerfrei anzulegen und ohne Steuerlast zu vermehren.
Körperschaftsteuer in Malta
Schaut man sich die maltesischen Gesetze für Unternehmen einmal genauer an, wird man feststellen, dass in Malta eine Körperschaftsteuer von 35% gilt. In Deutschland sind es nur 15% plus eine Gewerbesteuer in selber Höhe. Für ausländische Unternehmen klingt dies zunächst wenig attraktiv, da viele europäische Länder eine niedrigere Körperschaftsteuer haben.
Allerdings gilt in Malta für Gesellschafter mit Sitz im Ausland die 6/7-Regelung. Mit dieser Regelung können Gesellschafter 6/7 der Körperschaftsteuer, also rund 30%, rückerstattet bekommen, wenn der Wohnsitz oder die Hauptniederlassung des Unternehmens in einem anderen Land als Malta liegt. Nach Antragstellung muss diese Steuerrückerstattung innerhalb von 14 Tagen an den ausländischen Gesellschafter erfolgen. Bei entsprechender Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur zahlen Sie effektiv nur 5% - erfahren Sie hier mehr dazu.
Der effektive Steuersatz in Malta liegt somit bei 5% und nicht 35%. EU-weit ist dieser Steuersatz am niedrigsten, weswegen es jedes Jahr viele ausländische Unternehmen nach Malta zieht. Auf Unternehmensebene können Sie also einen Steuersatz von 5% erzielen, auf persönlicher Ebene sogar 0% Besteuerung für Einkommen, das im Ausland generiert wurde.
Natürlich hat die ganze Sache jedoch auch einen Haken: Rückerstattungen verlaufen nicht immer reibungslos und können teilweise deutlich verzögert ankommen oder sogar abgelehnt werden. Bei Lizenzgebühren und Zinssätzen beträgt die tatsächliche Rückerstattung oft 5/7. Der endgültige Steuersatz liegt also eher im Bereich von 10% statt 5%. Außerdem fließt das Geld nicht zurück an die Firma, sondern auf ein frei wählbares Konto. Damit ist die Rückerstattung keine Dividende, sondern gilt als sonstiges Einkommen, das höher als Dividenden besteuert wird.
Ein kleiner Lichtblick: Seit 2019 wurden mit der Legal Notice 110 neue Regeln eingeführt, bei denen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Gruppe bilden und nur eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einreichen. Der Steuersatz für diese Unternehmen beträgt dann 5% und es muss nicht das komplizierte Erstattungsverfahren durchlaufen werden. Daher raten wir allen Mandanten seit 2019 in jedem Fall eine maltesische Holding Gesellschaft zu installieren, selbst wenn die Holding im Ausland nach wie vor notwendig ist. Somit besteht die Gruppe aus drei Unternehmen, anstatt zwei.
Einführung der CFC-Rules und ATAD in Malta und was für Änderungen daraus resultieren
Bisher war es von Malta aus möglich, Offshore-Gesellschaften zu gründen und deren Geschäfte zu führen, selbst wenn es sich dabei nur um sogenannte „Briefkastenfirmen“ (eine Firma, die zur Steuerersparnis einen Sitz im Ausland hat und dort meist nur über einen Briefkasten verfügt) handelte. In Malta waren Außensteuergesetze und CFC-Rules (Englisch= Controlled Foreign Company) bis dato nicht existent, bzw. wurden nicht kontrolliert.
Mit der Einführung der ATAD I und II im Jahr 2016 hat sich dies nun geändert. Bisher galten einige der CFC-Rules in Europa eher als Empfehlungen und nicht als verbindliche Regelungen. Nun wurden zum ersten Mal in Malta Regeln zur Wegzugsbesteuerung, allgemeine Missbrauchsvermeidungsvorschriften, Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschranke und Regeln zur hybriden Gestaltung eingeführt. Mit der ATAD sollen fortan Steuervermeidungspraktiken stark eingeschränkt werden.
Zudem hat Malta Außensteuergesetze eingeführt und diese werden dort streng angewandt. Im Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland mit Malta vereinbart, dass Betriebe eine Substanz zur steuerlichen Anerkennung brauchen. Substanz kann man in Malta durch folgende Punkte nachweisen: Büroräume, Personal, betriebliche Infrastruktur, lokale Bankverbindung, Werbematerial oder weitere Nachweise (wie zum Beispiel die Dokumentation öffentlicher Rechnungen).
Daraus resultiert, dass es nicht mehr reicht eine Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Malta zu gründen. Briefkastenfirmen wird es demnach unmöglich gemacht, von den steuerlichen Vorteilen in Malta zu profitieren.
Einführung der Mindeststeuer von „Residents without Domicile“
Ein weiterer Grund, den viele Betroffene aus den Augen verlieren, ist die Rückführung von Auslandseinkommen. Nur Auslandseinkommen, was auf einem ausländischen Konto bleibt, ist steuerfrei. Wird das Einkommen auf ein Konto in Malta überwiesen, Geld im Land abgeholt oder einfach nur mit der Kreditkarte in Malta bezahlt, werden diese Beträge vor Ort als Einkommen versteuert.
Zusätzlich wurde 2018 eine jährliche Mindeststeuer von 5000 Euro für „Residents without Domicile“ eingeführt. Diese Mindeststeuer trifft auf alle „Non-Doms“ zu, die Einkünfte außerhalb Maltas von mindestens 35.000 Euro beziehen. Bei der Berechnung der Mindeststeuer sollte jede in Malta gezahlte Steuer berücksichtigt werden, sei es Quellensteuer oder andere Steuern wie Körperschaftsteuer. Wenn das Einkommen einer nicht ansässigen Person in einem einzelnen Steuerjahr zu einer Steuerschuld von weniger als 5.000 € führt, ist die Mindeststeuer von 5.000 € zu zahlen.
Fazit: Lohnt sich ein Umzug nach Malta trotzdem noch?
In Malta zu leben und dort von Steuervermeidungspraktiken zu profitieren ist nicht unmöglich, wird jedoch mit der Einführung bestimmter Regelungen durch die EU und dem maltesischen Gesetzgeber immer schwieriger gemacht. Ohne ausreichende Vorbereitung und fundamentales Wissen über die Steuergesetzgebung in Malta könnte der Traum vom Leben im Niedrigsteuerland Malta zerplatzen.
Nichtsdestotrotz kann davon ausgegangen werden, dass Malta und die maltesische Regierung ein hohes Interesse daran haben, auch weiterhin im Steuerwettbewerb ganz vorne mitzuspielen. Das heißt, Personen die tatsächlich bereit sind, den Lebensmittelpunkt nach Malta bis auf weiteres zu verlegen und dort ein Unternehmen aufzubauen, werden auch weiterhin von den enormen Steuervorteilen die Malta bietet profitieren können.
Betroffen von den Regelungen, die 2018 eingeführt wurden sind demnach hauptsächlich Personen, die versucht haben die geltenden Gesetze zu umgehen oder sehr liberal auszulegen. Unsere Kanzlei ist seit 2011 in Malta aktiv. Vom ersten Tag an haben wir unseren Mandanten empfohlen, den Umzug nach Malta sehr ernst zu nehmen und nur dann in Malta aktiv zu werden, wenn eine tatsächliche Einrichtung des Lebensmittelpunkts in Malta möglich ist.
Aus unserer Sicht bleibt Malta auch weiterhin attraktiv und die Regelungen sind insofern zu begrüßen, da sie den Missbrauch der vorteilhaften steuerlichen Regelungen in Malta erschweren und somit schwarze Schafe fern halten.
Wenn auch Sie an einem Umzug nach Malta interessiert sind, können Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren, um die steuerlichen Rahmenbedingungen und Ihr Vorhaben im Detail mit Herrn Sauerborn zu besprechen. Beratungsgespräche können telefonisch, per Zoom / Skype oder auch persönlich vor Ort in London durchgeführt werden und sind in Regel innerhalb einer Woche arrangierbar.
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