Endlich verständlich: €5.000 Mindeststeuer in Malta

Ausländer, die in Malta wohnen, um den Non Dom-Status in Malta zu nutzen, müssen seit 2019 eine Mindeststeuer in Höhe von 5.000 Euro für dieses Privileg berappen. Ein paar intellektuelle Dünnbrettbohrer aus der Beraterszene haben dann natürlich sofort das Ende von Malta als steuerlich vorteilhaften Wohnsitzstaat herbeiorakelt.

Lassen Sie es mich eingangs mit aller Klarheit sagen: Wenn Sie 5.000 Euro nicht locker aus der Portokasse bezahlen können, dann ist Malta vermutlich nicht der richtige Wohnsitzstaat für Sie und Sie sollten sich vielleicht zu den Russen in Zypern gesellen. Ist ja auch eine schöne Insel.

Jetzt werde ich Ihnen erklären, warum die 5.000 Euro Sie nicht ins Schwitzen bringen sollten und warum kein einziger unserer Mandanten mit der Mindeststeuer auch nur das allerkleinste Problem hat.

Warum ein Gehalt in Malta wichtig ist

Der weitaus größte Teil unserer Mandantschaft zieht als Unternehmer nach Malta um. Die Firmengründung in Malta erfolgt sofort nach dem Umzug. Der Mandant ist bei seiner eigenen Firma in Malta als Geschäftsführer angestellt.

Diese Anstellung ist extrem wichtig: Zum einen brauchen Sie diese, um in Malta krankenversichert und sozialversichert zu sein.

Zweitens ist damit der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen ganz klar in Malta belegen und unter der Annahme, dass Sie gemäß Arbeitsvertrag Vollzeit für die Gesellschaften arbeiten, kann kein Finanzamt dieser Welt anzweifeln, dass Sie wirklich auf Malta leben. Sie erhalten problemlos eine Ansässigkeitsbescheinigung (Steuerzertifikat) und haben eine schöne Steuererklärung, woraus ersichtlich wird, dass Sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

Drittens hat Ihre maltesische Gesellschaft mit einem in Malta angestellten Geschäftsführer, der Gehalt bezieht, genau die Substanz, auf die immer und überall so gepocht wird.

Viele Mandanten wählen ein Gehalt in Höhe von rund 35.000 Euro. Damit bleiben Ihnen netto 2.200 Euro im Monat. 6.000 Euro Steuern und ca. 2.000 Euro Sozialabgaben werden fällig und direkt vom Lohn abgezogen und abgeführt. So, und damit haben haben Sie bereits die Mindeststeuer bezahlt.

Sämtliche Gewinne Ihrer maltesischen Gesellschaft müssen jetzt nur noch mit 5 % Körperschaftsteuer in Malta belegt werden und der Rest fließt Ihnen ohne weitere steuerliche Abzüge als Dividende zu.

Wenn Sie kein Gehalt in Malta haben

Was ist aber nun, wenn Sie kein Gehalt in Malta haben, weil Sie z.B. als Privatier in Malta leben und gar keine Gesellschaft dort gründen wollen?

Nun, auch dann brauchen Sie ein bisschen Kleingeld, um Ihre Miete in Malta zu bezahlen und sich nach Feierabend ein kühles Cisk Bier zu gönnen. Dafür überweisen Sie dann eben einen gewissen Betrag Ihrer Auslandserträge nach Malta. Der Non Dom-Status wird auch als Remittance Basis bezeichnet. Denn ausländische Einkünfte, die Sie nach Malta überweisen oder dort verwenden (z.B. per Karte) sind dort zu versteuern. Das war schon immer so. Schon lange vor der Einführung der Mindeststeuer.

Sagen wir, dass Sie auch als Privatier 35.000 Euro pro Jahr nach Malta überweisen. Dann fallen auch hier wieder rund 6.000 Euro Steuern an. Und damit haben Sie die Anforderungen der Minimalsteuer erfüllt. Den Rest Ihrer Erträge können Sie steuerfrei im Ausland nutzen.

Wenig Grund zur Sorge

Sie sehen also: Die Mindeststeuer in Malta sollte Ihnen keine schlaflosen Nächte bereiten. Schon vor der entsprechenden Gesetzesänderung mussten Sie nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen in Malta versteuern – daran hat sich nichts geändert.

Und wer in Malta lebt, der weiß, dass 2.200 Euro netto im Monat schon ein absolutes Minimum sind, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Viele Mandanten mieten eine Wohnung, die erheblich mehr kostet als 2.200 Euro. Damit sind dann auch mehr Auslandseinkünfte nach Malta auszuzahlen und mehr Steuer dort zu entrichten.

Fazit zur maltesischen Mindeststeuer

Wer wirklich in Malta wohnt, den wird die Mindeststeuer in Höhe von 5.000 Euro nicht kratzen. Unsere Mandanten haben durchgehend auch schon vor der Gesetzesänderung 5.000 Euro Steuern oder mehr in in Malta bezahlt.

Abgeschreckt werden höchstens jene, die den Wohnsitz in Malta nur faken wollen. Und faken – das funktioniert leider schon lange nicht mehr.

Lassen Sie sich beraten

Ja, der Non Dom–Status und seine Regelungen können verwirrend sein.

Wenn auch Sie einen Umzug nach Malta erwägen und sich zur Mindeststeuer oder anderen steuerlichen Fragen in Malta beraten lassen wollen, buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

 
Zurück
Zurück

Immobilie in Malta kaufen als Ausländer

Weiter
Weiter

Firmengründung Malta - Welche Vorteile gibt es?