Malta Firma & Wohnsitz in Portugal, Spanien, Italien
5 % Totalbesteuerung dank spanischem Beckham Law: Wohnsitz Spanien, Firmensitz Malta
Auch wenn die Spanien-Malta-Lösung kaum bekannt ist, sollten Sie diese unbedingt in Erwägung ziehen. Dank Beckham Law vereinnahmen Sie in Spanien Auslandseinkünfte steuerfrei. In Kombination mit einem Firmensitz in Malta profitieren Sie so von echten Steuervorteilen – und leben gleichzeitig in der EU wahlweise auf Mallorca, in Marbella oder an der Costa Brava.
Sie möchten aus Deutschland oder Österreich „ausflaggen“ und sind auf der Suche nach einem alternativen, steuergünstigen Wohnsitz im Ausland?
Dann sollten Sie über die wenig bekannte Spanien-Malta-Gestaltung nachdenken.
Wer als ausländischer Staatsangehörige im Steuerparadies Mallorca, Marbella o.ä. wohnt und seine Geschäfte ganz oder zum Teil über eine Gesellschaft auf Malta abwickeln kann, der wird auf daraus resultierende Gewinne mit einer Totalbesteuerung von 5 % belastet.
Und zwar ganz legal, ohne Grauzone und rechtliche Unsicherheit.
Eine besondere Steuerregelung sollten Sie noch kennen, wenn es grundsätzlich für Sie interessant klingt, Ihren Wohnsitz nach Spanien – zum Beispiel nach Mallorca auswandern – zu verlegen.
In Spanien gilt dank dem Beckham Law – dem spanischen Pendant zum Non-Dom-Status in Malta, Irland und Großbritannien – folgendes:
Wer als Ausländer nach Spanien zieht, kann bei richtiger Gestaltung (auch nach leichten Änderung des Gesetzes 2022) ausländische Einkünfte für max. sechs Jahre lang steuerfrei vereinnahmen und zahlt auf spanisches Einkommen bis € 600.000 nur 24 %.
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie als Unternehmer Ihren Wohnsitz nach Mallorca, Marbella oder einen anderen Ort Ihrer Wahl verlegen, die steuerlichen Vorteile in Spanien nutzen und gleichzeitig mit einer Firma in Malta (genauer gesagt einer maltesischen Holding-Struktur) von nur 5 % Besteuerung auf Unternehmens-Gewinne profitieren.
Die Spanien-Malta Lösung im Überblick
Eine mögliche Steuerersparnis allein ist für die wenigsten Menschen Motivation genug, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Für viele Unternehmer ist ein Wohnsitzwechsel ein zu radikaler Schritt.
Es gibt im Leben bekanntlich viele Dimensionen und mehr als eine Perspektive. Da kann man nicht alles ausschließlich im Hinblick auf das Thema Steueroptimierung betrachten.
Spanien als attraktive Alternative in der EU
Wer sich allerdings auch unabhängig von der Frage der Besteuerung einen Arbeitsplatz und eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland vorstellen kann, für den ist das Ausflaggen nach Spanien eine tolle Option.
Das EU-Land stellt mit 0 % Steuern auf Auslandseinkünfte in Kombination mit einer Gesellschaft auf Malta eine der steuergünstigsten, legalen EU-Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt dar.
Voraussetzungen für 5 % Totalbesteuerung
Eine Totalbesteuerung von 5 % auf Unternehmensgewinne und Gewinnausschüttungen ist auf diesem Wege nicht nur möglich, sondern die Regel.
Bedingung dafür ist natürlich, dass in Malta eine Gesellschaft mit einer ordentlichen Betriebsstätte etabliert wird (keine Briefkastenfirma etc).
Eine weitere Grundlage ist außerdem, dass der Umzug nach Spanien auch wirklich vollzogen und gelebt wird (keine Postadresse usw.). Dazu aber später mehr.
Vorteile der Spanien-Malta-Struktur
Im Rahmen der hier besprochenen Gestaltung machen Sie sich als natürliche Person zwei Regelungen zunutze:
Das spanische Beckham Law: dank dem sogenannten Beckham Gesetz bezahlen Sie in Spanien 0 % Steuern; Sie verlegen Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien und vereinnahmen als Ausländer bei richtiger Gestaltung ausländische Einkünfte für bis zu sechs Jahre lang komplett steuerfrei; auf spanisches Einkommen bis € 600.000 zahlen Sie (und ggf. auch Ihre Familie) nur 24 %.
Die maltesische Tax Refund Regelung: maltesische Unternehmen (z.B. Malta Limited Company) bezahlen 35 % Körperschaftsteuer; nicht-maltesische Gesellschafter erhalten aber 80 % davon im Rahmen des Tax Refund Gesetzes innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet; somit liegt der effektive Körperschaftssteuersatz in Malta bei nur 5 %.
Unsere Kanzlei hat über viele Jahre das nötige Fachwissen zum maltesischen sowie dem EU-Steuersystem und über die jeweiligen Steuerbehörden aufgebaut und kann Sie zu allen Aspekten rund um das Spanien-Malta-Modell beraten.
Darüber hinaus begleiten wir natürlich auch die Umsetzung bzw. notwendige Firmengründung in Malta fachmännisch.
Spanien Beckham Law: So nutzen Sie die spanische Steuerregelung
Wie bereits oben erwähnt, ist einer der Gründe, warum wir diese Gestaltung unseren Mandanten empfehlen, das spanische Beckham Law.
Bei diesem Gesetz handelt es sich um eine Art Sonderregelung, dank der ausländische Personen trotz festem Wohnsitz in dem südlichen EU-Land als nicht steuerlich ansässig betrachtet werden.
Das bedeutet das spanische Beckham Law im Detail
Aus diesem Grund bezahlen Sie in Spanien bis zu sechs Jahre keinerlei Steuern auf Auslandseinkommen.
Bis zu einer Grenze von 600.000 Euro fallen selbst auf spanische Einkünfte (außer Arbeitseinkünfte von einem spanischen Unternehmen oder aus einer spanischen Betriebsstätte) lediglich 24 % an. Sobald Sie diesen Wert erreicht haben, gelten die normalen Steuersätze Spaniens (maximale Einkommensteuer von 47 %).
Mit einem Umzug nach Mallorca, Marbella oder einen anderen Ort in Spanien bleiben Sie also innerhalb der EU und genießen all deren Vorteile, sagen aber zugleich der progressiven, deutschen Einkommensteuer ade.
Damit ist die Regelung ähnlich wie beim Non-Dom-Status in Malta und Großbritannien, jedoch mit einem großen Unterschied: Auslandseinkünfte bleiben hier selbst bei Ausschüttung nach Spanien steuerfrei.
Nähere Informationen rund um Spanien und das Beckham Law finden Sie auf dieser Seite.
2022 beschloss die spanische Regierung außerdem Änderungen am Beckham-Gesetz. Diese beinhalten z.B. die Neuerung, dass auch die Familie des Antragstellers (unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen) die reduzierten Steuersätze nutzen kann.
Die aktualisierten Regelungen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Für wen eignet sich das Spanien-Malta-Modell?
Die Spanien-Malta-Lösung eignet sich vor allem für Privatpersonen bzw. Mandanten, die folgende Bedingungen erfüllen:
Große persönliche Flexibilität: Sie sind persönlich nicht zu stark an Ihre Heimat gebunden und auch Ihre Familie hat mit einem Wegzug ins Ausland kein Problem.
Gegebene internationale Ausrichtung: Sie haben bereits Business im Ausland, Ihre Tätigkeit ist bereits international ausgerichtet.
Geringe Ortsgebundenheit: Ihr Unternehmen ist ortsunabhängig. Sie haben kein Ladengeschäft. Es handelt sich z.B. nicht um eine Gebäudereinigung oder ein Restaurant. Ideal sind virtuelle Unternehmen im Bereich Marketing, SEO, PR etc. Eine laufende Präsenz vor Ort beim Kunden in Deutschland und Österreich ist nicht notwendig.
Hohe Profitabilität des eigenen Unternehmens: Ein Wegzug und eine Betriebsverlagerung ins Ausland wie z.B. Malta sind mit Kosten und Aufwand verbunden. Ein solcher Weg macht daher besonders Sinn, wenn Ihr Unternehmen hochprofitabel ist. Ein geringer Steuersatz ist ein Hebel: Je höher die Einkünfte bzw. der Gewinn, desto größer die Wirkung. Bei einem geringen Gewinn und geringen Einkünften spielt der Steuersatz letztlich eine untergeordnete Rolle.
Affinität zu Spanien und Malta: Sie haben ohnehin eine Schwäche für Spanien und/oder Malta und wollten das Leben dort schon immer erleben. Ihnen gefallen die südliche Mentalität sowie die „feine englische Art“ und eine gewisse Schrulligkeit der Engländer.
Anpassungsfähigkeit an lokale Gegebenheiten: Hand aufs Herz: Es gibt wenige Länder auf der Welt, deren Lebensstandard und Lebensqualität so hoch sind wie in Deutschland und Österreich. Spanien und Malta sind, gelinde gesagt, „anders“ – selbst wenn das auf z.B. auf Mallorca nicht mehr so stark spürbar ist. Wer damit – und viel Sonnenschein – gut umgehen kann und anpassungsfähig ist, wird kein Problem und sogar Spaß haben.
Für wen eignet sich die Spanien-Malta-Struktur nicht?
Weniger bzw. nicht geeignet erscheint die Spanien-Malta-Gestaltung im Gegensatz dazu für Mandanten, auf die einer oder mehrere der folgenden Sachverhalte zutreffen:
Widerstand in der Familie: Ihre Familie spielt nicht mit, Sie haben z.B. schulpflichtige Kinder, die Sie nicht aus dem gewohnten Umfeld entfernen wollen.
Persönliche Ortsgebundenheit: Sie sind stark an Deutschland/Österreich gebunden. Ein Beispiel sind chronisch Kranke, die laufend zu Arztbesuchen zu Ihrem Arzt in der Heimat müssen.
Geschäftliche Ortsgebundenheit: Sie haben ein traditionelles Unternehmen, wie z.B. einen Handwerksbetrieb, der fest im Heimatland verankert ist.
Unternehmen noch nicht in der Gewinnzone: Ihr Unternehmen hat die Gewinnzone noch nicht erreicht bzw. diese ist nicht kurzfristig absehbar.
Verlagerung eines bestehenden Betriebes nach Malta oder Firmengründung in Malta?
Die Verlagerung eines Betriebes nach Malta kann leicht ungewollte Aufmerksamkeit und steuerliche Negativwirkungen nach sich ziehen (Funktionsverlagerung ins Ausland, Wegzugsbesteuerung etc.).
Aus diesem Grund ist die Unternehmensverlagerung generell eher nicht zu empfehlen und stattdessen die Gründung eines neuen Betriebs auf Malta vorzuziehen.
Potenzielle Einsatzgebiete einer neuen Firma in Malta
Diese neue Gesellschaft kann unter anderem dazu verwendet werden, um:
ein internationales Geschäft vom deutschen/österreichischen Betrieb nach Malta auszulagern,
neue Märkte bzw. Geschäftsfelder zu bearbeiten, die bisher noch nicht abgedeckt wurden,
als Lieferant/Subunternehmer für den bestehenden Betrieb tätig zu werden oder aber
eine ganz neue unternehmerische Tätigkeit zu entfalten.
Es ist in den meisten Fällen also in der Tat am besten, den Betrieb zu Hause weiter zu betreiben – wenn auch in reduzierter Form – und ergänzend ein maltesisches Unternehmen zu gründen.
Selbstverständlich kann auch ein ganzer Betrieb nach Malta verlagert werden. Rechnen Sie diesbezüglich aber mit einem relativ hohen Umstrukturierungsaufwand und mit einmaligen steuerlichen Negativwirkungen.
Nähere Details zu Malta
Wenn Sie noch nicht auf Malta waren, müssen Sie sich den kleinen EU-Inselstaat wie eine Mischung aus Sizilien und London vorstellen.
Allgemeine Atmosphäre & Geschäftsklima in Malta
Die Mentalität der Inselbewohner ist auf der einen Seite durch und durch mediterran (mit allen Vorteilen und Nachteilen). Auf der anderen Seite wird Englisch gesprochen und das Geschäftsklima zeichnet sich durch die typische „Hands-On“-Mentalität der angelsächsischen Kultur aus.
Vom italienischen oder französischen Bürokratiebedürfnis ist auf Malta relativ wenig zu spüren. Man ist daran interessiert, einen guten Service zu erbringen und es für alle Parteien – egal ob Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Unternehmer oder Investor – möglichst einfach zu machen.
Beispiel: Wenn Sie als Auswanderer ein Büro anmieten, werden Sie nicht mit einem Credit-Check oder ähnlichen Regeln, der Einreichung von dutzenden Formularen und Unterlagen oder einer überbordenden Bürokratie aufgehalten. Sie treffen den Vermieter, einigen sich auf den Preis, unterzeichnen einen Vertrag und bezahlen einen Monat Kaution sowie eine Monatsmiete. Das war’s.
Wie funktionieren Betriebsaufbau bzw. Firmengründung auf Malta konkret?
Wir wissen, dass es im Interesse vieler Personen ist, möglichst schnell zu starten.
Seien Sie daher versichert, dass Sie mit der Spanien-Malta-Gestaltung auch dann bereits loslegen können, wenn Sie noch keine eigenen Geschäftsräume oder Arbeitskräfte bzw. Geschäftsführer für Ihre Gesellschaft in Malta haben. Sie eignet sich also perfekt für alle, die Wert auf Schnelligkeit legen.
Der Prozess läuft folgendermaßen ab:
Operative Gesellschaft: Malta Limited Company
Zunächst gründen wir Ihre operative Gesellschaft in Malta oder organisieren alternativ die Betriebsverlagerung auf die Insel.
Domizilierung & Einrichtung des maltesischen Unternehmens
Nach der Firmengründung übernehmen wir als nächstes die Registrierung und domizilieren Ihr Unternehmen zunächst im Büro unserer Partnerkanzlei in Malta.
Außerdem wird die Kanzlei im Zuge der Gründung als Company Secretary für Ihre Gesellschaft eingetragen. Bei diesem handelt es sich um einen Schriftführer, der auf Malta gesetzlich verpflichtend ist. Der Company Secretary übernimmt administrative Aufgaben wie die Einreichung von Steuererklärung und anderen Unterlagen Ihrer Malta Limited Company.
Damit bleibt Ihnen als Gesellschafter im Zuge der Firmengründung genügend Zeit, sich um die vorzubereitenden Arbeiten zu kümmern und den Betrieb aufzubauen.
Beginn des operativen Betriebs Ihrer Malta Limited
Ab diesem Zeitpunkt kann die Malta Limited Gesellschaft ohne weiteres bereits zur Anwendung kommen und Umsätze generieren.
Idealerweise schaffen Sie es in den ersten 12-18 Monaten nach Firmengründung in Malta, das Unternehmen vor Ort einzurichten.
Wichtig zu beachten: Da Sie als Gesellschafter in Mallorca (oder einem anderen Ort in Spanien) wohnen, benötigt das maltesische Unternehmen unbedingt einen Geschäftsführer vor Ort. Zu diesem Thema erfahren Sie weiter unten im Artikel mehr.
Geschäftsräume für Ihre Firma in Malta
Auf Malta gibt es ein großes Angebot an Büroräumen für Gesellschaften zu günstigen Preisen. Rechnen Sie für ein passables Büro für 4-5 Mitarbeiter mit einer Monatsmiete von £ 600 bis £ 800.
In einer exklusiven Lage (z.B. ein altes Palazzo in Valletta) bezahlen Sie vielleicht £ 2,000 Miete im Monat.
Wir sind gut vernetzt mit kompetenten Maklern und können jederzeit eine Besichtigung in Malta für Sie und Ihre operative Gesellschaft organisieren.
Personal Ihres Unternehmens in Malta
Malta hat rund 400,000 Einwohner. Die Arbeitslosigkeit geht gegen Null.
Trotzdem wird es relativ einfach für Sie sein, auch internationales und deutsches Personal auf Malta zu rekrutieren – zumindest, wenn kein Spezial-Know-how erforderlich ist.
Es kommen laufend Auswanderer auf der Insel an. So leben z.B. alleine 7,000 Schweden auf Malta.
Die Gehälter sind in Malta im Vergleich zur übrigen EU relativ niedrig. Die höchsten Einstiegsgehälter werden von Internet-Wettseiten bezahlt. Diese bezahlen an Kundendienstmitarbeiter ca. £ 20,000 im Jahr.
Angestellte Ihrer maltesischen Limited Gesellschaft
Üblicherweise bezahlen ausländische Arbeitgeber anderer Branchen Einstiegsgehälter von £ 15,000 pro Jahr an ihre Arbeitnehmer.
Maltesische Arbeitgeber bezahlen oft nur £ 12,000 pro Jahr.
Daran können Sie sich in etwa orientieren.
Geschäftsführer Ihrer Firma in Malta
Wie bereits angesprochen, ist ein lokaler Geschäftsführer für Ihr Unternehmen in Malta essenziell für die auf dieser Seite beschriebene Gestaltung.
Wichtig ist dabei, dass es sich nicht nur um einen Erfüllungsgehilfen handelt, sondern um eine Person, die entsprechende Aufgaben der Firma ausführt und ein ortsübliches Gehalt bezieht.
Vorsicht: Dies wird von den Behörden in Spanien genau geprüft und ist deshalb unerlässlich.
Bei einer Teilzeitstelle mit 10 Wochenstunden sollten Sie für den Geschäftsführerposten etwa € 1.500 pro Monat veranschlagen.
Gibt es alternativen zum lokalen Geschäftsführer?
Verzichten können auf diesen Geschäftsführer für die Firma in Malta nur u.U. Personen, die in einem Land ohne CFC-Rules bzw. ohne Außensteuergesetz wohnen. Da es in Spanien CFC-Rules gibt, ist dies bei der hier beschriebenen Gestaltung keine Option.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschäftsführer am maltesischen Unternehmen beteiligt ist. In diesem Falle muss kein Gehalt bezahlt werden.
Ein denkbares Szenario wäre folgendes: Sie gründen das Unternehmen in Malta gemeinsam mit einem Geschäftspartner. Während Sie als Gesellschafter nach Spanien ziehen, wohnt Ihr Partner in Malta und leitet die Firma vor Ort.
Schlussfolgerung zum Betrieb auf Malta
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Aufbau eines kleinen Betriebes bzw. eine Firmengründung in Malta relativ zügig und mit verhältnismäßig niedrigen Unkosten umgesetzt werden können.
Damit die steuerliche Gestaltung laut Gesetz nicht angreifbar ist, sollten Sie für Ihre Firma in Malta mittelfristig einen Büroraum, mindestens ein bis zwei Mitarbeiter und einen Geschäftsführer vor Ort einplanen.
Das alles bekommt man als Unternehmer aber bereits für kleines Geld und profitiert so gleichzeitig von den attraktiven Steuergesetzen der EU-Insel.
Damit wäre rund um die Gründung und das Geschäft der Malta Limited Gesellschaft auf der Insel – und damit den ersten Teil der Spanien-Malta-Gestaltung – alles geklärt.
Falls noch Fragen offen sind, finden Sie weitere Informationen zum Thema Firmengründung in Malta auf dieser Seite.
So profitieren Sie von 5 % Körperschaftsteuer in Malta
Wie bereits oben erklärt, beläuft sich die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften in Malta zunächst zwar auf 35 %, als ausländischer Unternehmer erhalten Sie davon allerdings 80 % wieder zurück.
Damit Sie diese steuerliche Rückerstattung als Gesellschafter steuerfrei vereinnahmen können bzw. von vorn herein nur die effektiven 5 % bezahlen müssen, ist eine weitere Firmengründung vonnöten.
Auf diese gehen wir nun näher ein.
Gründung einer Malta-Holding
Da es sich bei der Steuererstattung der Limited aus Malta an den Gesellschafter nicht um eine Dividende handelt, fällt auf diesen Betrag in Spanien in der Regel Einkommensteuer an.
Und genau hier kommt es auf die richtige Gestaltung an. Wir gründen daher ein weiteres Unternehmen in Malta für Sie: eine Holding-Gesellschaft.
Welchen Vorteil dies bietet?
Gemeinsame Strukturierung als Unternehmensgruppe
Seit 2019 können die beiden Gesellschaften (operative Malta-Gesellschaft und maltesische Holding) eine gemeinsame Holdingstruktur bzw. eine Unternehmensgruppe bilden und im Zuge dessen eine konsolidierte Steuererklärung auf Malta einreichen.
Auf diesem Wege wird die zu bezahlende Körperschaftsteuer der Limited direkt mit der Rückerstattung an die Holding verrechnet – übrig bleiben nur effektive 5 % Steuern.
Im letzten Schritt schüttet die maltesische Holding-Gesellschaft dann die Gewinne der Malta Limited Company als Dividende an Sie in Mallorca bzw. an Ihren spanischen Wohnsitz aus.
Näheres zur Gründung der Holding-Gesellschaft auf Malta und der Funktionsweise der Unternehmensgruppe lesen Sie auf dieser Seite.
Umsetzung Ihres Umzugs nach Spanien & laufende Einkommensplanung aus steuerlicher Sicht
Generell sollten im Vorfeld jedes Wegzugs natürlich etwaige Folgen sowie die laufende Einkommensituation berücksichtigt werden.
Da das spanische Beckham Law – anders als die Non-Dom-Regimes in Großbritannien, Malta und Irland – Auslandseinkünfte selbst bei Ausschüttung nach Spanien nicht besteuert, ist die Planung aber wesentlich unkomplizierter.
Folgende Aspekte gilt es beim Umzug nach Spanien zu beachten:
Vor dem Umzug: Einkünfte in Spanien
Das Thema Geld vor Ort bzw. die Deckung der Lebenshaltungskosten spielt bei der Spanien-Malta-Struktur eine untergeordnete Rolle.
Wie bereits angesprochen, gilt die Non-Domiciled-Regelung bzw. das spanische Äquivalent zum maltesischen Non-Dom-Status selbst für ausländisches Einkommen, das nach Spanien ausgeschüttet wird.
Auf Gewinne, die Sie über die maltesische Limited Company (oder eine andere Gesellschaft) nach Spanien ausschütten und/oder in Spanien ausgeben, fallen keinerlei Steuern an – egal, ob Sie sich für Mallorca, Marbella oder die Costa Brava entscheiden. Erfahren Sie hier mehr zur Neuregelung der deutschen Wegzugsbesteuerung ab 2022 und Wegzugsteuer beim Umzug nach Malta.
Vor dem Umzug: Einkommen zu Hause
Was vorab auf jeden Fall in Ihre Planung als Gesellschafter mit einfließen sollte, ist, was mit Ihren bestehenden Einkommensquellen in Deutschland bzw. Österreich passieren wird.
Sie werden für manche Einkommensklassen nach wie vor zu Hause steuerpflichtig sein.
Welche Einkünfte bleiben zu Hause steuerpflichtig?
Beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden immer nach dem Gelegenheitsprinzip versteuert (also am Standort der Immobilie) und sind dort in der Steuererklärung anzugeben.
Wer Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält, muss deren Gewinnausschüttungen laut Gesellschaftsrecht auch weiterhin in Deutschland versteuern. Die Nom-Domiciled-Regelung gilt hier nicht.
Das gleiche trifft auch für Dividenden aus Schweizer Gesellschaften zu. Erfahren Sie hier mehr zu Malta’s Körperschaftsteuersatz.
Zeitpunkt des Umzugs
Der Umzug kann zu jeder Zeit erfolgen. Es gibt diesbezüglich keine Vorteile bzw. keine Ideallösung.
Auch wenn es so aussieht, als wenn ein Umzug zum neuen Steuerjahr aus organisatorischen Gründen besonders viel Sinn macht (potenziell weniger Aufwand bei der Steuererklärung), ist dem in der Realität nicht so.
Ziehen Sie um, sobald Sie Ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben.
Lesen Sie auch: Bye Bye Dubai, Malta auswandern: Was sind die Nachteile? , Malta-Limited: Die 7 häufigsten Steuerfallen und wie sie zu vermeiden sind, Achtung Firmengründung Irland: 7 wichtige Steuerfakten, die Gründungsagenturen verschweigen und Bulgarien als zukünftiger Unternehmensstandort.
Nach dem Umzug nach Spanien
Sie werden nach dem Umzug hauptsächlich Gewinnausschüttungen/Dividenden Ihrer maltesischen Gesellschaft, der Malta Limited Company, erhalten.
Diese Beträge müssen aufgrund der besonderen Steuerregleung in Spanien nicht im Ausland verbleiben, sondern unterliegen auch bei Ausbezahlung bzw. Ausschüttung keiner spanischen Besteuerung.
Sie können über Ihr Dividendenvermögen also weltweit frei verfügen und es nach Belieben investieren und nutzen – auch vor Ort in Mallorca, Marbella und Co.
Aus diesen Gründen ist ein Umzug in das EU-Land – je nach persönlicher Situation – auch im Vergleich zu den klassischen Non-Dom-Staaten durchaus vorzuziehen und ein echter Geheimtipp.
Es müssen nicht Mallorca, Marbella oder die Costa Brava sein
Sie sind an der hier beschriebenen Gestaltung interessiert, wollen aber nicht in Spanien leben? Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen weitere Länder mit ähnlichen Voraussetzungen für natürliche Personen vor. Erfahren Sie hier mehr zum Immobilienkauf in Malta.
Weitere Geheimtipps innerhalb der EU
Für Portugal und Italien gelten aufgrund des NHR-Status bzw. Non-Dom-Status aus steuerlicher Sicht ähnliche Voraussetzungen.
Wir haben für die beiden EU-Länder deshalb ebenfalls jeweils eine Struktur im Detail ausgeführt.
Nähere Informationen zum Portugal-Malta-Modell finden Sie auf dieser Seite.
Zur Italien-Malta-Gestaltung gelangen Sie unter diesem Link.
Andere Alternativlösungen für einen Wegzug
Viele unserer Mandanten ziehen beispielsweise in für Länder wie Bulgarien, Rumänien oder Irland. Natürlich können wir Sie auch dahingehend umfänglich beraten. Lesen Sie hier: 9 Fakten zum Tod der klassischen Offshorefirma, Wohnung in Deutschland trotz Wohnsitz in Malta und Steuergünstiger als Dubai: Das EU-Steuerparadies Malta.
Beachten Sie, dass es für jedes Land, sei es nun Spanien, Portugal, Rumänien, Malta oder Irland, besondere steuerliche Richtlinien geben kann. Eine Beratung ist daher in jedem Fall empfehlenswert.