Die ideale Kombi: Malta-Firma mit Niedrigsteuer-Wohnsitz in Spanien, Portugal & Italien
Man muss nicht in Malta leben, um von maximaler steuerlicher Entlastung zu profitieren. Auch Spanien (Lex Beckham), Portugal (NHR) und Italien (Non Dom) bieten mit Ihren Sonderstati für Ausländer Steuerfreiheit auf bestimmte Einkünfte. Nutzen Sie diese zusammen mit den Vorteilen einer vollwertigen EU-Firmenstruktur in Malta (5% Steuern!), ergibt sich daraus eine unschlagbare Kombi.
Keine Frage: Malta ist eine Insel voller Charakter, Charme und Faszination.
Malta ist aber auch weit ab vom Schuss, hat ein massives Verkehrsproblem und kann sich bedrückend eng und rückständig anfühlen. Das macht es manchen Mandanten trotz aller Steuervorteile schwer, sich für Malta als Wohnsitzland zu entscheiden.
Ganz klar fehlt es dem kleinsten EU-Land an der viel gepriesenen Lieblichkeit anderer mediterraner Länder wie Spanien, Italien oder Portugal. Was aber, wenn man genau in diesen Traumländern leben könnte und mit Hilfe einer Malta Gesellschaft extrem geringe bis gar keine Steuern bezahlen muss?
Klingt zu gut, um wahr zu sein?
Tatsächlich haben Spanien, Italien und Portugal in den letzten Jahren extrem viele steuerliche Anreize geschaffen, um gut situierte Ausländer anzulocken. Sehr zum Ärgernis der deutschen Regierung übrigens und der Herrschenden in anderen Hochsteuerländern.
Diese Sonderstati für Ausländer können Sie ideal mit einer Malta-Firmenstruktur ausnutzen, bei der nur 5% Steuern anfallen. Die restlichen 95% sind dann bei richtiger Gestaltung so gut wie steuerfrei bzw. werden pauschal besteuert.
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FAQs
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Der Teufel steckt im Detail. In Italien wird auf jeden Fall eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro fällig. In Spanien und Portugal gibt es keine Pauschalsteuer, aber man muss sehr genau beachten, welche Einkünfte mit den Sonderstati steuerfrei sind. Nicht alle Einkommensarten lassen sich steuerfrei stellen. In Spanien ist z.B. zusätzlich eine lokale Anstellung notwendig und das dafür bezahlte Gehalt wird mit 24% versteuert.
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In den meisten Ländern fallen Quellensteuern bei Gewinnausschüttungen an. Haben Sie eine deutsche GmbH werden je nach Wohnsitzstaat z.B. 15% Quellensteuer fällig. Daneben sind Körperschaft- und Gewerbesteuer so hoch, dass Sie auf Gewinner einer GmbH im Endeffekt mindestens 40% Steuer bezahlen. Mit einer Struktur in Malta nur 5%.
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Es ist extrem wichtig, dass Sie nicht selbst Geschäftsführer der Gesellschaft in Malta sind, sondern einen Director in Malta haben, der ein Gehalt bezieht und kein Erfüllungsgehilfe sind. Ansonsten lassen sich die steuerlichen Sonderstati in Italien, Spanien und Portugal nicht nutzen.
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Vermutlich leider nicht! In allen drei Ländern richten Sie die steuerlichen Anreize an Neuankömmlinge. Leben Sie bereits im Land können Sie diese leider nicht mehr benutzen
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Super! Buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch und wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen