Recht & Gesetz
Wegzugsteuer beim Umzug nach Malta
Unsere Kanzlei berät Mandanten, die an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland beteiligt sind und daher oftmals von der Wegzugsteuer betroffen sind, wenn sie nach Malta umziehen. Es gibt erprobte Ansätze, die Wegzugsteuer ganz legal zu vermeiden. Dies erfordert allerdings sorgfältige Planung und ggf. Umstrukturierung Ihrer Beteiligungen bevor Sie den Umzug vornehmen.
Eine Strafsteuer, wenn Sie Deutschland verlassen?
Wer einen Wegzug von Deutschland (oder Österreich) ins Ausland plant und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besitzt, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Selbst bei einer “kleinen” GmbH, die “nur” 100.000 Euro Gewinn macht, sind Sie schnell mit mehr einer Viertelmillion an Steuer dabei.
Und das gemäß aktuellem Außensteuergesetz selbst innerhalb der EU und des EWR – also egal ob es Sie nach Italien, England, Costa Rica oder eben nach Malta zieht.
Wir erklären Ihnen auf dieser Seite alles, was Sie beim Umzug nach Malta wissen sollten und stellen Ihnen legale Wege vor, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Steuerliche Folgen eines Umzugs nach Malta
Wer denkt, seine Steuerpflicht in Deutschland (oder Österreich) endet mit dem Umzug nach Malta, der irrt sich.
Auch Personen, die glauben, Steuern fallen nur bei der Verlegung eines deutschen Unternehmens bzw. von Kapitalgesellschaften ins Ausland an, haben die Rechnung ohne die Wegzugsteuer gemacht.
Früher bot sich Mandanten mit der Möglichkeit zur Stundung der Wegzugsbesteuerung (Ratenzahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren) zumindest innerhalb der EU ein gewisser Spielraum.
Seit der letzten Verschärfung bzw. Änderungen der Wegzugsteuer (Wegfall von Stundung und Ratenzahlung) ist dies nun auch beim Wegzug auf die maltesischen Inseln nicht mehr möglich.
Kontroverse Änderungen bei der Wegzugsteuer
Bis 2022 gab es beim Thema Wegzugsbesteuerung für Steuerpflichtige bei einem Umzug im EU-EWR-Raum diverse Ausnahmen bzw. Erleichterungen.
2022 gibt es dank Neuregelung und Verschärfung der Wegzugsteuer beim Wegzug aus dem Heimatland laut Gesetz auch strengere Regelungen, wenn eine Person in ein EU-Land wie Malta auswandert.
Diese Besteuerung ist vor allem in Hinblick auf die Grundrechte der EU wie z.B. die Niederlassungsfreiheit ein äußerst kontroverses Thema.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte die Wegzugsteuer – wie auch die etwaigen Folgen der beschränkten Steuerpflicht und der erweitert beschränkten Steuerpflicht sowie die korrekte Abmeldung beim Wegzug aus Deutschland – unbedingt Teil jeder Checkliste vor einem geplanten Umzug nach Malta sein.
Kosten je nach Wert der Gesellschaftsanteile
Als natürliche, steuerpflichtige Person in Deutschland und Inhaber einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise einer deutschen GmbH mit 100.000 Euro Jahresgewinn wird im Falle eines Wegzugs nach Malta nämlich schnell eine Wegzugssteuer von mehr als 300.000 Euro fällig.
In Kombination mit einer steuerlichen Entstrickung (Steuern, die in Deutschland bei der Verlagerung von Betriebsvermögen ins Ausland anfallen und auch Selbstständige und Freiberufler betreffen können) kommen damit beim Umzug in das kleine EU-Land im Zuge einer Firmengründung ggf. hohe Kosten auf Steuerpflichtige zu.
Grundsätzliches zum Thema Wegzugsteuer
Ob es eine Wegzugsteuer gibt, hängt vom jeweiligen Land ab, aus dem der Umzug ins Ausland (in diesem Fall nach Malta) passiert.
In Deutschland gibt es solche Steuern. Wegzüge regelt der Gesetzgeber hier im Außensteuergesetz § 6 AStG.
Vorsicht vor Verwechslungen bei der Wegzugsbesteuerung
Wichtig zu beachten ist dabei, dass der Begriff Wegzugsteuer oft falsch interpretiert wird und es sich bei ihr um eine Art der Einkommensteuer handelt.
Viele Mandanten verwechseln die Wegzugsbesteuerung mit der Exit Tax bzw. Entstrickungsteuer – einer Steuer, die bei der Übertragung eines betrieblichen Wirtschaftsguts ins Ausland oder auch der Sitzverlegung eines deutschen Unternehmens ins Ausland anfällt.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sehen wir uns zunächst die Unterschiede zwischen der Wegzugsteuer und der steuerlichen Entstrickung (Exit Tax) an.
Wegzugsbesteuerung ≠ Exit Tax
Eine Besteuerung fällt laut Außensteuergesetz nicht nur bei der Verlegung von einem deutschen Unternehmen bzw. Betriebsvermögen ins Ausland an, sondern auch dann, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige Person (die Anteile an Kapitalgesellschaften wie einer GmbH besitzt) von Deutschland in ein anderes Land wie z.B. nach Malta umzieht.
Die beiden Steuern sollten jeweils vor einem Umzug auf die kleine EU-Insel beachtet werden, um steuerliche Negativwirkungen zu vermeiden.
Unterscheidung der Steuerarten beim Umzug aus Deutschland
Wegzugsteuer
Die Wegzugsbesteuerung ist eine Steuer, die natürliche Personen betrifft, die ihren Wohnsitz bzw. permanenten Aufenthalt nach Malta verlegen und die (1 % oder mehr) Anteile an Kapitalgesellschaften halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine deutsche oder eine ausländische Gesellschaft handelt.
Exit Tax
Die Exit Tax wird oft auch als Entstrickungssteuer bezeichnet. Diese Steuer fällt bei der Verlagerung von Betriebsvermögen bzw. Wirtschaftsgütern (Firmen, aber auch Patente, Software etc.) ins Ausland wie z.B. Malta an.
Die steuerliche Entstrickung kann auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Selbständige betreffen und im Gegensatz zur Wegzugsteuer selbst ohne Umzug einer Person in ein anderes Land zum Tragen kommen.
Dem Gesetz der steuerlichen Entstrickung von Betriebsvermögen bzw. zur Exit Tax beim Wegzug aus Deutschland nach Malta haben wir hier eine eigene Seite gewidmet.
Der Inhalt dieser Seite beschäftigt sich ausschließlich mit der ersten der beiden Steuern im Außensteuergesetz: der Wegzugsbesteuerung, also den steuerlichen Folgen für natürliche Personen mit Beteiligungen eines Unternehmens (Kapitalgesellschaft wie deutsche GmbH) im Fall eines Umzugs nach Malta.
Das ist die Wegzugsteuer
Die Wegzugsbesteuerung betrifft also Mandanten, die im Zuge ihres Wegzugs auf die maltesischen Inseln mind. 1 % Gesellschaftsanteile an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften halten.
Laut Gesetz handelt es sich bei der Wegzugsteuer um eine Art der Einkommensteuer.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Malta, so endet auch Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und der deutsche Gesetzgeber bzw. das Finanzamt verliert dadurch das Recht der Besteuerung.
Aufdeckung der stillen Reserven beim Umzug nach Malta
Ziel der Wegzugsbesteuerung ist es, stille Reserven vor dem Umzug nach Malta auch in Deutschland steuerlich zu erfassen.
Aus diesem Grund erfolgt eine Erfassung und Besteuerung der stillen Reserven im Inland, wenn eine natürliche, steuerpflichtige Person ins Ausland (inkl. EU/EWR, also auch in einen EU-Staat wie Malta) umzieht bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Malta verlegt und Unternehmens-Anteile besitzt.
Zur Festlegung der Steuern wird dafür im Zuge eines fiktiven Verkaufs der potenzielle Gewinn bzw. Veräußerungserlös der Anteile an der Firma inklusive Wertzuwachs seit Gründung bzw. Erwerb ermittelt.
Besteuerung vom fiktiven Veräußerungsgewinn
Abschließend wird der fiktive Veräußerungserlös bzw. gemeine Wert der Anteile im Besitz der Person, die nach Malta umzieht, vom Finanzamt mit der deutschen Einkommensteuer belegt.
Bei diesem Betrag handelt es sich dann um die Wegzugsbesteuerung, die beim Umzug nach Malta (oder ins übrige Ausland) bezahlt werden muss.
Wir empfehlen unseren Mandanten im Zuge der Ermittlung der Steuer unbedingt die Bewertung der Anteile durch einen selbst beauftragten Experten, NICHT durch die Finanzbehörden (mehr dazu weiter unten im Artikel).
Berechnung der Wegzugsteuer
Bei der Schätzung von einem Unternehmen im Zuge eines Wegzugs nach Malta spielt bei den stillen Reserven insbesondere der Wertzuwachs der Anteile eine große Rolle.
Auch der Gewinn, der pro Jahr erwirtschaftet wird, ist ausschlaggebend für den Wert der Gesellschaft und die Wegzugsteuer in Deutschland.
Als Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung beim Umzug ins Ausland dient dem Finanzamt der fiktive Veräußerungsgewinn bzw. Veräußerungserlös.
60 % des ermittelten Betrags (fiktiven Wert der Anteile) werden dann vom Finanzamt mit der deutschen Einkommensteuer besteuert (45 % Höchststeuersatz mit Reichensteuer).
Nähere Informationen zur Wegzugsbesteuerung sowie die Berechnung der Steuer im Fall des Umzugs bzw. Wegzugs einer Person aus Deutschland in ein anderes Land haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Neuregelung und Verschärfung der Wegzugsteuer 2022
Bereits im Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Umsetzung der ATAD, der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie bzw. Anti Tax Avoidance Directive der EU.
Im Zuge dessen wurde das Außensteuergesetz mit der Wegzugsbesteuerung neu geregelt. Dabei kam es zu einer massiven Verschärfung der Wegzugsteuer.
Hier ein Überblick über die Änderungen, die der Deutsche Bundestag beschloss und die Mandanten beim Umzug nach Malta betreffen:
Keine zinslose Stundung
Eine der gravierensten Änderungen bei der Wegzugsteuer: Im Gegensatz zu früher fällt die Möglichkeit der zeitlich unbeschränkten, zinslosen Stundung selbst bei einem Umzug innerhalb EU/EWR gänzlich weg.
Die Steuer wird laut den Änderungen im Außensteuergesetz nun auch beim Wegzug aus Deutschland nach Malta sofort fällig. Eine Stundung bzw. Ratenzahlung ist laut aktueller Rechtslage damit nicht mehr möglich (trotz EU-Niederlassungsfreiheit).
Auslösung bereits durch kürzere Steuerpflicht
Die Wegzugsteuer gilt für eine steuerpflichtige, natürliche Person beim Umzug nach Malta nun bereits ab 7 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland (innerhalb der vergangenen 12 Jahre).
Maximal 20 % Dividendenausschüttung
Darüber hinaus gab es eine Verschärfung bei der Ausschüttung von Dividenden beim Wegzug nach Malta bzw. ins Ausland. Diese wird durch den Gesetzgeber im Zuge der Änderungen der Wegzugsbesteuerung nun mit 20 % beschränkt.
Temporäre Wohnsitzverlagerung verlängert
Lediglich bei der zeitlich begrenzten Verlagerung des Wohnsitzes nach Malta gibt es bei den Änderungen im Außensteuergesetz keine Verschärfung, sondern gute Nachrichten: Hier erfolgte eine Ausweitung der Frist für eine Rückkehr mit erneutem Wohnsitz in Deutschland.
Der Aufenthalt darf zu beruflichen Zwecken bis zu 12 Jahre betragen. Wer innerhalb dieser Zeit aus dem Ausland (wie z.B. den maltesischen Inseln) zurückkehrt, bekommt die Steuer zurück.
Im Gegensatz zum vorherigen Gesetz, greifen nun infolge eines Wegzugs in ein EU-Land wie z.B. Malta aufgrund der Änderungen der Rechtslage bzw. Verschärfung zur Wegzugsteuer deutlich strengere Regeln.
Lässt sich die Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Malta vermeiden?
Vorweg sei angemerkt: Eine Übertragung von werthaltigen Anteilen von Deutschland ins Ausland wie z.B. nach Malta geht immer mit steuerlichen Nachteilen und einer zu bezahlenden Steuer einher.
Die Möglichkeit zur gänzlichen Vermeidung der Steuern gibt es für eine Person selbst bei einem Umzug innerhalb des EU-EWR-Raums wie z.B. Malta nur in einem Fall: wenn die Anteile keinen Wert haben.
Einige Dinge können Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt durch einen Umzug auf die kleine EU-Insel im Mittelmeer verlegen, aber durch intelligente steuerliche Planung hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung beachten und optimieren.
Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsteuer
Hier finden Sie einige Möglichkeiten, wie die Wegzugsteuer im Zuge eines Wegzuges nach Malta trotz Reform und Verschärfung 2022 auf legale Art und Weise bestmöglich umgangen werden kann.
Temporärer Wegzug
Beim temporären Umzug nach Malta mit einer geplanten Rückkehr nach Deutschland innerhalb von maximal 12 Jahren fällt keine Wegzugsbesteuerung an.
Wichtig zu beachten: Während dem Aufenthalt in Malta und bis zur Rückkehr aus dem Ausland ist kein Verkauf vom Unternehmen möglich. Auch Dividendenausschüttungen sind nur begrenzt erlaubt. Die Steuer muss auch bei einem temporärem Wegzug ins Ausland vorab bezahlt werden. Mandanten erhalten diese aber zurück, sobald sie wieder einen Wohnsitz in der Heimat haben.
Günstige Bewertung
Die Berechnung des fiktiven Veräußerungsgewinns zur Ermittlung der Wegzugsteuer sollten Sie beim Umzug nach Malta niemals den Finanzbehörden überlassen. Selbst bei rückläufigen Gewinnen oder Schulden des Unternehmens zieht das Finanzamt jeweils den reinen Gewinn heran.
Sie haben die Möglichkeit, dafür selbst einen Gutachter zu beauftragen. Wir empfehlen Ihnen vor Ihrem Wegzug aus Deutschland auf die Insel gerne einen Experten, der eine seriöse Bewertung für Ihr Unternehmen (GmbH etc.) erstellt.
Aufgabe der Anteile
Bei der Aufgabe der Anteile an einer Kapitalgesellschaft vor dem Umzug nach Malta zur Umgehung der Wegzugsbesteuerung gibt es verschiedene Varianten:
Veräußerung der Anteile
einfachste Möglichkeit, nur bei geplantem Verkauf zu empfehlen, da dieser andere Besteuerung auslöst
Übertragung der Anteile
an eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person aus der Familie, Schenkungsteuer auf die Anteile beachten!
Betriebsübergang mit Nachfolgeregelung
selbst für wertvolle Unternehmen bzw. Anteile eine gute Möglichkeit, die mit wenig Steuern verbunden ist
Familienstiftung
Abgabe der Anteile an der Kapitalgesellschaft an eine Familienstiftung
Liquidation
sofern eine erneute Beteiligung der Person an dem Unternehmen ausgeschlossen ist
Beibehaltung der Anteile
Auch für die Beibehaltung der Anteile an Kapitalgesellschaften gibt es diverse Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung beim Thema Wegzugsbesteuerung, wenn eine in Deutschland steuerpflichtige Person ihren ständigen Wohnsitz in das kleine EU-Land verlegt:
Umwandlung
aus Kapitalgesellschaft wird Personengesellschaft (diese Gesellschaft fällt nicht unter die Wegzugsteuer), wichtig: Betriebsmittelpunkt muss in jedem Fall in Deutschland bleiben (z.B. Geschäftsführer, deutsche Betriebsstätte)
Zwischenschaltung
Personengesellschaft (aktives Unternehmen) zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft, Anteile fallen Zwischengesellschaft zu
Verkauf
der Gesellschaft an eine Holding im Ausland, steuerliche Nachteile wie Exit Tax (auf Verlagerung von Betriebsvermögen)
Auf nach Malta?
Auch wenn das Thema Wegzugsteuer zunächst den Eindruck erwecken möge, dass es unleistbar ist, als Steuerpflichtiger den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben – es gibt immer die Möglichkeit, beim Umzug ins Ausland eine steueroptimierte Lösung zu finden.
Wenn Sie sich für den kleinen EU-Staat im Mittelmeer bzw. einen Umzug nach Malta oder ins Ausland interessieren oder eine Frage zum Thema oder einer anderen Steuer haben, stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch jederzeit gerne zur Verfügung.
Vorab finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen in unseren Malta FAQs oder informieren sich zunächst näher über die 10 größten Steuervorteile von Malta oder über Land und Leute.
Aus steuerlicher Sicht interessant sind beim Wegzug nach Malta außerdem z.B. die Themen automatischer Informationsaustausch (OECD CRS) bzw. CFC-Rules. Die korrekte Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland oder die Beibehaltung einer Wohnung in der Heimat könnten ebenfalls wichtig für Sie sein.
Auch mit Informationen zur Verschärfung der Wegzugsbesteuerung oder der steuerlichen Entstrickung beim Wegzug aus Deutschland ins Ausland (egal ob EU bzw. EWR-Raum oder ein anderes Land) helfen wir Ihnen gerne weiter und klären alles für Sie.
Bleibt also nur noch eine Frage: Wann soll es losgehen?
Fazit zur Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Malta
Wie bei jedem Wegzug aus Deutschland gilt es auch bei einem Umzug nach Malta beim Thema Steuern einige Dinge vorab zu beachten.
Die Wegzugsteuer stellt in Deutschland steuerpflichtliche Mandanten, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten, nicht erst seit den Änderungen bzw. der Verschärfung im Zuge der Umsetzung der ATAD vor einige Herausforderungen.
Gilt auch beim Umzug nach Malta: Vorbereitung ist das A und O
Insbesondere der Wegfall der Stundung (Ratenzahlung der Wegzugsbesteuerung) auch innerhalb des EU- und EWR-Raums macht nun auch im Vorfeld des Wegzugs nach Malta eine gute Planung erforderlich.
Mit der Hilfe eines Steuerexperten und einer vorteilhaften Bewertung der Kapitalgesellschaft gibt es aber auch für Personen mit werthaltigen Firmenanteilen die Möglichkeit, die die Wegzugsteuer auf ein Minimum senken.
Je nach Situation können Sie die Wegzugsbesteuerung mit der richtigen Vorbereitung und legalen Maßnahmen bzw. Möglichkeiten zur Umstrukturierung der Anteile an dem Unternehmen beim Umzug von Deutschland nach Malta sogar gänzlich vermeiden.