Malta Firmengründung
Gründung & Betrieb einer Firma in Malta ohne Umzug ins Ausland
Malta bietet für die Gründung einer Firma neben einer effektiven Körperschaftsteuer von nur 5 % auch diverse andere Vorteile, welche eine maltesische Firmenstruktur für deutsche Unternehmer zur attraktiven Wahl machen.
Theoretisch lässt sich eine maltesische Firma auch ohne Umzug auf die Insel gründen, praktisch kann das volle, steuerliche Potenzial einer Firmengründung in Malta aber nur in Kombination mit einer Wohnsitzverlagerung auf die kleine EU-Insel (oder ein anderes Niedrigsteuerland ausgeschöpft werden.
Warum Gründung und Betrieb einer maltesischen Gesellschaft ohne Umzug nach Malta bzw. für Personen, die weiterhin in Deutschland oder Österreich leben, keinen Sinn machen und wie potenzielle Szenarien aussehen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Steuergünstige Firmengründung Malta nur mit Umzug
Eine Sache gilt es von Beginn an klarzustellen: Wer eine steueroptimierte Firmenstruktur in einem steuergünstigen Land wie Malta gründen möchte, um dort vom effektiven Körperschaftsteuersatz von lediglich 5 % und anderen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, der sollte unbedingt auch vor der Gründung der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften nach Malta (oder ins steuergünstige Ausland) umziehen.
Mit einem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ist es in der Praxis nicht möglich, eine niedrige Besteuerung der Gewinne im Ausland auch tatsächlich zu nutzen.
Hier lesen Sie mehr zum Thema Nutzung steuergünstiger Firmenstrukturen im Ausland.
Sind Sie an einer Unternehmensgründung bzw. dem Betrieb einer Gesellschaft in Malta interessiert, so können wir Sie nur dabei unterstützen, wenn Sie auch einen Umzug in den kleinen EU-Inselstaat (oder ein anderes Land ohne Sanktionen für die Führung von Gesellschaften in Niedrigsteuerländern) planen.
Hier gelangen Sie direkt zu unserer steueroptimierten Firmenstruktur auf Malta.
Vorzüge der Malta Limited Company dank EU-Niederlassungsfreiheit?
Wie eingangs erwähnt, ist die Firmengründung in Malta dank Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU theoretisch auch möglich, wenn Sie in Deutschland oder Österreich leben – da Malta ebenfalls Mitglied der Europäischen Union ist.
In diesem Fall sind allerdings unzählige Voraussetzungen zu erfüllen bzw. einzuhalten, die sich nicht nur mit jährlichen Ausgaben der Gesellschaft in Höhe von mehreren 100.000 Euro zu Buche schlagen, sondern auch extrem viel Aufwand erfordern.
Tatsächlich bleiben bei einer Malta Limited bzw. einer maltesischen Firmenstruktur mit einer oder mehreren Holding-Gesellschaften bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland oder Österreich nur wenige Tausend Euro mehr als bei einer deutschen GmbH übrig – echte Steuervorteile sehen anders aus.
Firma in Malta gründen mit mehreren Gesellschaftern
Anders sieht es aus, wenn Sie die Firma in Malta bzw. die internationale Holding-Struktur nicht als alleiniger Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, sondern mit mehreren Geschäftspartnern gründen wollen.
Sofern es sich bei allen Gesellschaftern des Unternehmens um natürliche Personen handelt, muss nur einer der Partner (oder Sie selbst) seinen Wohnsitz ins steuergünstige Ausland wie z.B. nach Malta verlegen.
Die übrigen Gesellschafter können in Deutschland oder einem anderen Hochsteuerland wohnen bleiben.
Bei diesem Szenario ist es also ausreichend, wenn das Wohnsitzland von einem der Gründer der Limited-Gesellschaft ein Land wie Malta ist – sei es, weil diese Person ohnehin bereits im Ausland lebt und den maltesischen Non-Dom-Status nutzt, oder schon immer Lust auf besseres Wetter und geringere Steuern hatte und deshalb ohnehin auswandern will.
Lokaler Geschäftsführer für die Malta Limited
Konkret wird bei dieser Gestaltung der Gesellschafter im Ausland bzw. in Malta im Rahmen der Firmengründung bzw. Registrierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen zum Geschäftsführer der Malta Limited vor Ort und hält mind. 51 % der Anteile des Unternehmens.
Auf diese Weise werden die CFC-Rules im Wohnsitzland der übrigen Gesellschafter umgangen (hier mehr zu den CFC-Rules auf Malta), da die Malta Limited-Gesellschaft bzw. die Firmenstruktur offiziell aus Malta heraus beherrscht wird.
Firmengründung Malta vs Offshore-Firma
Im Gegensatz zu einer Offshore-Firma ist eine Firma in Malta vollkommen legal. Sie erleichtert Dinge wie Kontoeröffnung etc. enorm und braucht auch Informations- und Meldepflichten nicht zu fürchten.
Außerdem entstehen so noch weitere Vorteile: Fast alle Pflichten rund um Meldungen und Informationen richten sich nach der Höhe der Beteiligung am Unternehmen. Beispielsweise den automatischen Informationsaustausch (OECD CRS) gibt es nur bei Anteilen an Gesellschaften von über 25 %.
Wird eine Auslandsfirma nicht von Deutschland, sondern von einem Gesellschafter von Malta aus beherrscht, kann das Finanzamt in der Heimat Buchhaltung und Co. in weiterer Folge nur eingeschränkt überprüfen.
Auslandsfirma in Malta dank Treuhänder?
Sie denken, mit einem Treuhänder könnten Sie die Steuerbehörden ganz einfach austricksen?
Falsch gedacht: In Deutschland herrscht eine Meldepflicht beim Finanzamt für Beteiligungen an Auslandsgesellschaften.
Und das gilt, egal ob es sich um eine Malta Limited Company oder Limited Partnership handelt, egal ob operatives Unternehmen oder Holding-Gesellschaft und egal ob die Anteile der Gesellschaft direkt von Ihnen als Geschäftsführer oder indirekt über einen Dritten gehalten werden.
Darüber hinaus gibt es sowohl in der EU als auch in der Schweiz und vielen weiteren Staaten ein Transparenzregister. In diesem werden die wirtschaftlich Begünstigten einer jeden Gesellschaft veröffentlicht.
Meldepflichten und Co. als K.O.-Kriterien
Auch im Rahmen des bereits erwähnten Informationsaustausches OECD CRS werden gemäß internationalem Steuerrecht automatische Mitteilungen an die Steuerbehörden zu Kontobewegungen von Unternehmen wie der maltesischen Ltd, an denen Sie beteiligt sind, weitergeleitet.
Zuletzt gibt es sowohl in der EU als auch in anderen Staaten für Experten wie Steuerberater, Anwälte und Co. eine Meldepflicht gegenüber den Behörden rund um die Installation von aggressiven Steuergestaltungen.
Von Ideen dieser Art raten wir in jeder Form ausdrücklich ab.
Stattdessen bieten wir Ihnen als Unternehmer eine umfassende Beratung und finden für Sie gerne eine legale Lösung für eine steueroptimierte Firmengründung, die Sie nachts beruhigt schlafen lässt, Ihnen kein Kopfzerbrechen bereitet und mit der Sie zugleich Steuern sparen.
Unser Fazit zur Firmengründung in Malta ohne Umzug ins Ausland
Natürlich ist die Firmengründung in Malta dank EU-Niederlassungsfreiheit auch ohne Umzug möglich – allerdings stehen Aufwand und Kosten in keinerlei Relation zu den potenziellen Einsparungen beim Thema Steuern (wie z.B. der Körperschaftssteuer in Malta).
Für Mandanten mit ernsthaftem Interesse daran, ihre Steuerlast zu reduzieren, führt im Zuge einer Firmengründung in Malta zur Steueroptimierung am Umzug ins Ausland kein Weg vorbei.
Nur wer auch bereit ist, aus Deutschland oder Österreich wegzuziehen, kann die Besteuerung auf Einkünfte der maltesischen Gesellschaft (niedrigster, effektiver Körperschaftsteuersatz innerhalb der EU, hier erfahren Sie, wie das geht und warum es nur 5 % sind) in vollem Umfang nutzen und von der maximalen, steuerlichen Hebelwirkung profitieren.
Gleichzeitig verringert ein Umzug nach Malta bzw. in ein anderes steuergünstiges Land Kosten und Komplexität einer jeden internationalen Gestaltung.
Unsere Empfehlung: Umzug nach Malta (oder ins steuergünstige Ausland)
Machen Sie sich ein Bild von Malta. Erfahren Sie mehr über Land und Leute oder hören Sie alternativ in unserem Podcasts Perspektive Ausland, für wen sich ein Umzug nach Malta lohnt.
Attraktives Steuerrecht und Gesellschaftsrecht mit nur 5 % effektiver Körperschaftssteuer, vorteilhafte Quellen- und Kapitalertragsteuer und Non-Dom-Status – denn obwohl Malta viele Unternehmer und deren Firmen aufgrund seiner niedrigen Steuern und Kosten anlockt, ist die Insel weit mehr als eine Steueroase.
Es gibt viele Gründe, warum sich Investoren, Gesellschafter und Co. für das kleine Land entscheiden. Hier lesen Sie mehr zu den wichtigsten Steuervorteilen von Malta.
Als Mitglied der Europäischen Union bietet Malta z.B. eine tolle Lage im Mittelmeer, verfügt über liberale CFC-Rules (optimales Wohnsitzland für Unternehmer mit Offshore-Unternehmen, hier mehr zum Thema CFC-Regeln), oder eignet sich bestens für die Gestaltung von Speziallösungen (von GmbH-Löschung und Yachtkauf bis hin zu Krypto und Holding-Modell ist die Gründung einer maltesischen Limited-Gesellschaft ein echter Allrounder), um Steuern zu senken.
Malta stellt beim Thema Firmengründung im Ausland zum Steuern sparen aber keinesfalls die einzige Wahl dar. Es gibt zahlreiche steuergünstige Alternativen, die sich aus steuerlicher Sicht bestens zum Auswandern eignen.
Gesellschaft in Malta ohne Wohnsitz in Malta
Kennen Sie z.B. unsere Lösungen, welche die Firmengründung Malta mit einem Wohnsitz in Spanien, Portugal oder Italien kombinieren?
Mit diesen Gestaltungen machen Sie sich die Vorteile des kleinen EU-Landes wie z.B. die niedrigen Steuern zunutze und wohnen dabei wahlweise auf Mallorca, in Lissabon oder in Italien.
Durch die Gründung einer maltesischen Gesellschaft (bzw. einer optimierten Struktur mit Malta Limited und Holding-Gesellschaft, für die unsere Kanzlei den Company Secretary bzw. eine vorläufige Firmenadresse stellen kann) nutzen Sie die 5 %-ige Körperschaftsteuer in Mata, ohne dort zu wohnen.
Gleichzeitig vereinnahmen Sie die Gewinne bzw. Einkünfte dank spanischem Beckham Law, portugiesischem NHR-Status oder italienischem Non-Dom-Status steuerfrei – ohne Offshore-Unternehmen, ohne Wohnsitz in der Karibik oder ähnlichen exotischen Destinationen.
Das A und O – Vorbereitung des Umzugs
In diesem Zusammenhang sollte auch erwähnt werden, dass nicht nur die Firmengründung in Malta, sondern auch ein Wegzug aus Deutschland bzw. der Umzug nach Malta natürlich wohl überlegt und im Vorfeld gründlich geplant werden sollte, um steuerliche Negativwirkungen zu vermeiden.
Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite, und können Sie dank langjähriger Erfahrung im internationalen Steuerrecht umfassend unterstützen. Am besten eignet sich dafür ein persönliches Beratungsgespräch.
Außerdem finden Sie auf unserer Seite zahlreiche Informationen rund um die steuerliche und rechtliche Einordnung Ihres Vorhabens – dazu gehören z.B. die Wegzugsteuer und die Steuer-Entstrickung beim Umzug nach Malta oder auch die beschränkte Steuerpflicht bzw. die erweitert beschränkte Steuerpflicht infolge Ihres Wegzugs aus Deutschland.
Auch zur Abmeldung in Deutschland und der Beibehaltung einer Wohnung in Deutschland finden Sie nähere Details.
Erfahren Sie hier mehr zu Malta-Limited: Die 7 häufigsten Steuerfallen und wie sie zu vermeiden sind, Malta – Wetter und beste Reisezeit und Wird Maltas 5 % Körperschaftsteuersatz angehoben?
Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten
Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an
Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.