Malta Limited Speziallösungen

Finanzdienstleistungen für Kryptowährungen – Die Rechtslage in Malta

Wenn Sie ein Unternehmen im Bereich Finanzdienstleistungen für Kryptowährungen besitzen oder dies andenken, sollten Sie sich hier zunächst einmal mit den Vorteilen eines Standortes in Malta vertraut machen.

Perspektive Ausland Podcast: Malta – nur 5% Körperschaftsteuer. So funktioniert‘s

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Malta. Hören Sie jetzt rein.

Bei der Gründung eines Finanzdienstleistungs-Unternehmens auf Basis von Kryptogeld ist, im Vergleich zu bereits etablierten Lösungen mit Fiatgeld, aktuell noch vieles zu beachten. Wer beispielsweise eine Kryptowährungs-Börse betreiben möchte, bewegt sich damit in den meisten Ländern auf unreguliertem Terrain und riskiert, in Zukunft aufwendige oder gar unmögliche Restrukturierungen vornehmen zu müssen, um einer neuen Gesetzeslage gerecht zu werden.

Malta war im Hinblick auf diese Regulierungen im Jahr 2018 globaler Vorreiter und legte damals vollständige Rahmenbedingungen für jede Art von Krypto-Dienstleistung innerhalb des Landes fest. Ein sogenannter „Virtual Financial Asset Service“ (VFA) kann dort seitdem von Unternehmen angeboten werden – ganz ohne das Risiko nachträglicher Steuererhebung und ähnlicher Nachteile aus Gesetzes-Veränderungen. Während nun jedoch die Spielregeln klar definiert sind, ist der Weg zum Krypto-Unternehmen in Malta dennoch mit einem beachtlichen Arbeits- und Administrationsausfand verbunden. Im Folgenden bringen wir Licht ins Dunkel, was Sie vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs wissen müssen.

Zentrale Grundsätze

Ein betonter Grundsatz im VFAA ist das ethische Handeln eines jeden VFA-Dienstleisters, was sowohl die Würdigung von Klienten-Interessen als auch des maltesischen Finanzsystems beinhaltet. „Ehrlichkeit, Fairness und Professionalität“ werden weiterhin als Voraussetzungen genannt, ebenso wie das Befolgen der EU-Gesetzgebung und Vorgaben der Aufsichtsbehörde.

Finanzdienstleistungs-Kategorien laut VFAA

Was Krypto-Finanzdienstleistungen sind, ist im kleinen Inselstaat klar im Virtual Financial Assets Act (VFAA) von 2018 festgelegt und wird dort weitergehend in acht unterschiedliche Kategorien unterteilt. Jede dieser Arten von Dienstleistungen lässt sich dann in eine von vier Lizenzklassen einordnen, für welche jeweils ein Antrag mit individuellen Bedingungen vonnöten ist. Planen Sie, einem oder mehreren dieser Dienstleistungs-Typen nachzugehen, ist die Unternehmensgründung in Malta prinzipiell möglich.

  1. Empfang und Übermittlung von Aufträgen
    Der Empfang eines Auftrags zum Kauf, Verkauf oder Abonnieren von VFAs durch eine Person und die Vermittlung dieses Auftrags an einen Dritten zur Ausführung.

  2. Ausführung von Aufträgen im Namen anderer Personen
    Abschluss von Vereinbarungen zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines oder mehrerer VFAs im Namen anderer Personen. VFA-Broker sind typische Dienstleister in dieser Kategorie.

  3. Handel auf eigene Rechnung
    Das Handeln mit eigenen Vermögenswerten, um Transaktionen von einem oder mehreren VFAs abzuschließen. OTC-Trading kann dieser Kategorie zugeordnet werden.

  4. Portfolio Management
    Verwalten von Vermögenswerten einer anderen Person, wenn diese Vermögenswerte ein VFA enthalten oder der Manager die Zusage erhält, nach eigenem Ermessen Vermögenswerte in ein VFA zu investieren.

  5. Treuhand- oder Nominierungs-Dienste
    Dabei agiert ein Unternehmen beispielsweise als Treuhänder eines VFA oder privaten kryptografischen Schlüssels. Unter diese Kategorie fallen vor allem Anbieter von Krypto-Wallet-Diensten.

  6. Anlageberatung
    Dies umfasst auch Empfehlungen zum Kauf, Verkauf, Abonnieren, Austausch, oder der Rücknahme von VFA an potenzielle Anleger.

  7. Platzierung von VFAs
    Die Vermarktung von neu emittierten oder bereits ausgegebenen, aber nicht zum Handel an einer DLT-Börse zugelassenen, VFAs, an bestimmte Personen; unter der Beschränkung, dass die allgemeine Öffentlichkeit oder bestehende Inhaber der VFAs kein Teil dieser Personengruppe sind.

  8. Betreiben einer VFA-Börse
    Das Betreiben einer Börse, welche auf einer Distributed-Ledger-Technologie basiert und über welche ausschließlich VFAs übertragen werden.

Die vier Lizenzklassen

Je nach Dienstleistungs-Kategorie kann Ihr Unternehmen in Malta nach dem VFAA einer von vier Lizenzklassen zugeordnet werden. Die entsprechende Genehmigung gilt es zunächst über einen VFA-Agenten bei der MFSA zu beantragen, bevor Sie den Geschäftsbetrieb aufnehmen können. Im Antragsverfahren fallen dabei nicht nur Lizenzgebühren an, sondern es müssen außerdem einige Voraussetzungen erfüllt sein, um eine positive Rückmeldung auf den Antrag zu erhalten. Welche Voraussetzungen Sie konkret je nach Lizenzklasse erfüllen müssen, fassen wir hier zusammen.

Klasse 1

In die erste Lizenzklasse fallen Dienste wie die Aufnahme und Vermittlung von Aufträgen, die Bereitstellung von Anlageberatung oder die Platzierung von VFAs. Genauso wichtig zu wissen sind jene Dienstleistungen, die nicht in dieser Klasse enthalten sind: In diesem Fall das Halten oder Kontrollieren von Geld beziehungsweise Anlagen eines Klienten ebenso wie das Handeln mit Eigenkapital. Auch eine Kryptowährungs-Börse ist mit diesem Lizenztyp noch nicht möglich. Sind Sie ein Vermittler von VFAs oder lebt Ihr Geschäft oder Ihre Krypto Firma von der Anlageberatung, so genügt die Lizenzklasse 1 vollkommen und Sie vermeiden die höheren Anforderungen weiterer Stufen.

Die zu entrichtende Antragsgebühr von 3,000€ muss in jedem Fall gezahlt werden, wozu bis zu einem Kapital von 50,000€ noch eine Aufsichtsgebühr von 2,750€ hinzukommt. Überschreiten Ihre Einnahmen wiederum diese Marke, zahlen Sie für jede weitere Tranche von 50,000€ eine Summe von 350€ auf den Grundbetrag. Gedeckelt ist diese Staffelung bei 1,000,000€, die Gebühr bleibt also ab diesem Vermögen konstant. Es gilt zudem, ein Mindestkapital von 25,000€ und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorzuweisen – letztere ist nicht verpflichtend, wenn über 50,000€ vorliegen.

Klasse 2

Weniger restriktiv ist die zweite Lizenzklasse, welche das Halten und Kontrollieren von Geld und Anlagen Ihrer Klienten erlaubt, jedoch nach wie vor keinen Handel auf eigene Rechnung vorsieht. Auch das Betreiben einer VFA-Börse ist in dieser Klasse nicht möglich. Diese Lizenz wird klassisch von Portfolio-Managern beantragt und eignet sich natürlich auch für all jene, die zusätzlich Dienste im Sinne der Klasse 1 bereitstellen.

Das Mindestkapital muss für antragstellende Unternehmen über 125,000€ liegen. Für diese Klasse erwartet Sie eine Einmalzahlung von 5,000€ für die Antragsstellung selbst und die jährliche Entrichtung einer Aufsichtsgebühr von 4,500€ für Vermögen bis 250,000€. Obendrein zahlen Sie für jede weitere Tranche von 250,000€ einen Aufschlag von 400€ auf letztere Gebühr. Hier findet die Gebührendeckelung bei 5,000,000€ statt.

Klasse 3

In die Klasse 3 fällt jede bisher genannte Art von VFA-Dienstleistung. Nicht berechtigt sind Sie dagegen auch hier, eine VFA-Börse zu betreiben. Vor allem Marketmaker und OTC-Trader sind mit dieser Lizenzklasse gut bedient.

Das erforderliche Gründungskapital liegt hier auf 730,000€ und unterscheidet sich in diesem Hinblick nicht von der Lizenzklasse 4. Die Antragsgebühr beläuft sich bei dieser Klasse auf 7,000€, wobei eine Aufsichtsgebühr von 6,000€ für Vermögen in Höhe von maximal 250,000€ hinzukommt. Bei höheren Summen steigt diese Gebühr für jede weitere Tranche von 250,000€ um 400€ an. Ab 50,000,000€ findet keine weitere Gebührensteigerung statt.

Klasse 4

Als Lizenzinhaber der Klasse 4 können Sie den gesamten Umfang von VFA-Dienstleistungen bieten, inklusive dem Betreiben einer Krypto-Börse. Mit einer Antragsgebühr von 12,000€ und einer jährlichen Aufsichtsgebühr von 25,000€ (bis 1,000,000€ Jahresumsatz) ist es außerdem die kostspieligste aller Optionen, die der VFAA vorsieht. Bis zur Deckelung bei 100,000,000€ fallen für jede weitere Tranche von 1,000,000€ weitere 2,500€ an Aufsichtsgebühren an. Für die meisten Unternehmen ist diese Lizenzklasse nicht geeignet, da die hohen Ansprüche schon den Pool der Antragsteller stark minimieren. Den weiteren Nachweispflichten und Strukturvoraussetzungen können die wenigsten dieser Antragsteller zufriedenstellend nachkommen, weshalb – allen Bemühungen zum Trotz – bis heute keinerlei offizielle Krypto-Börse in Malta bei den Behörden registriert ist.

Voraussetzungen für alle Antragsteller

Während, wie zuvor beschrieben, jede Lizenzklasse eigene Vorgaben für die Antragsstellung beinhaltet, gelten des Weiteren auch allgemeine Voraussetzungen für Betreiber von VFA-Diensten in Malta. Dazu gehören nicht nur anfängliche Kriterien zur Lizenz-Beantragung, sondern auch kontinuierliche Anforderungen, denen Ihr Krypto-Markt-Unternehmen im fortlaufenden Geschäftsbetrieb nachkommen muss. Gerade letztere sollten nicht unterschätzt werden; nur wenige der zunächst vergebenen Lizenzen werden überhaupt nach Ablauf eines Jahres wieder erneuert.

Wohnsitz in Malta

Von Seiten des Gesetzgebers hat die tatsächliche Präsenz in Malta eines VFA-Unternehmens einen großen Stellenwert. Potenzielle Lizenznehmer müssen deshalb für die Erbringung einer VFA-Dienstleistung eine juristische Person mit Sitz in Malta sein, weshalb grundsätzlich auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung notwendig ist. In der tatsächlichen Praxis sind außerdem Ein-Mann-Unternehmen nicht realisierbar. Ohne genügend Angestellte und entsprechende Räumlichkeiten stehen selbst bei zahlungskräftigen Investoren die Sterne schlecht für Ihren Erfolg.

Der Financial Instrument Test

Beim Bereitstellen einer Kryptowährungs-Dienstleistung in Malta ist ein essenzieller Teil des Antragsprozesses der sogenannte Financial Instrument Test (FIT). Dabei handelt es sich um eine mehrstufige Checkliste, über welche die Zugehörigkeit zu einer von drei Distributed-Ledger-Technologien (DLT), die nicht als VFA gelten, überprüft wird.

Das entsprechende Dokument wird dafür ausgefüllt, von einem externen Gutachter und letztendlich von der MFSA geprüft. Dabei wird bestimmt, in welche Klasse die von Ihnen verwendete DLT tatsächlich fällt. Nur DLTs, die als VFA klassifiziert werden, sind in der Definition der zuvor beschriebenen Lizenzklassen und Servicetypen eingeschlossen.

Liquiditäts-Management

Zudem ist die Errichtung eines Liquiditätsmanagement-Systems innerhalb des Unternehmens vorgeschrieben, um die stringenten, im VFAA beschriebenen Liquiditäts-Vorgaben einzuhalten. Das erfordert in jedem Fall gesondertes Personal und sorgt dadurch für eine Erhöhung der laufenden Kosten.

Registrierter VFA-Agent

Nur mit einem bei der MFSA registrierten VFA-Agenten ist der Lizenzantrag für eine der vier Klassen möglich. Im Jahr 2019 sind nur rund 20 dieser Agenten in Malta zugelassen worden, was ein Spiegelbild der hohen Anforderungen an VFA-basierte Unternehmen weiter unterstreicht. Ähnlich wie mit den Anforderungen an VFA-Agenten – zu welchen wir uns zählen – verhält es sich des Weiteren auch mit jeden, die an potenzielle Krypto-Dienstleister in Malta gestellt werden.

Know Your Client

Strenge Vorgaben im Sinne von „Know Your Client“ stellen gerade bei dezentralisierten Technologien wie Blockchain und Kryptowährungen einen wichtigen Eckpfeiler dar. Um sich gegen Missbrauch wie Geldwäsche zu schützen, sind demnach konkrete Legitimations-Prozesse für jedes VFA-Unternehmen vorgeschrieben. Das beinhaltet die Überprüfung von Ausweisdokumenten, Identitätsabgleich mit Listen bereits identifizierter Verdächtiger und die Überprüfung der Transaktions-Prozesse eines jeden Klienten im Vergleich zu anderen.

Der Lizensierungs-Prozess

Der Prozess der Lizensierung Ihres Unternehmens als Krypto-Dienstleister ist in Malta in drei Phasen unterteilt. Die genaue Gliederung der Vorbereitungs-, Prä-Lizensierungs- und Post-Lizensierungs-Phasen wird im Folgenden genauer ausgeführt. Dabei bringen wir Ihnen sowohl das von der MFSA vertretene Ideal als auch die – je nach individueller Lage Ihres Unternehmens – gegebenenfalls ernüchternde Realität dieses Prozesses im Detail nahe.

Vorbereitungs-Phase

Schon vor der Antragstellung selbst sieht die MFSA vor, dass potenzielle Antragsteller sich mit einem zugelassenen VFA-Agenten in Verbindung setzen und die Behörde postalisch oder per E-Mail über ihre Absichten informieren. Der gesamte Antrags-Prozess wird nur über den entsprechenden Agenten als aktiven Vermittler durchgeführt. Als verifizierter VFA-Agent beginnt schon ab diesem ersten Schritt unsere Zusammenarbeit.

Die zu übermittelnde Absichtsbekundung sollte vor allem die Struktur der genutzten Technologie sowie Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens nennen. Als drittes Hauptelement muss ein Rechtsgutachten enthalten sein, was die Einstufung als traditionelle Finanzdienstleistung ausschließt.

Im Anschluss wird eine Sitzung zwischen Ihnen als Antragssteller und den Repräsentanten der MFSA einberufen, nach welcher innerhalb von 60 Tagen ein endgültiges Antragsformular eingereicht werden muss. Auch die nicht erstattungsfähige Antragsgebühr wird bei Einreichung des Dokuments fällig. Die umfangreichen Formalitäten dieser Anfangsphase gehören zunächst noch zu dem deutlich simpleren Teil des gesamten Antrags-Prozesses.

Prä-Lizensierungs-Phase

In dieser Phase beginnt die Behörde zunächst mit der Überprüfung Ihres Antrags. Auch eine Einschätzung der Geschäftsfähigkeit und Eignung Ihres Unternehmens nach geltenden Gesetzesvorgaben wird im Zuge dessen vorgenommen. Ihre Rolle dabei ist es, gegebenenfalls Dokumente nachzureichen sowie Änderungen zu melden, die am Antragsformular nötig werden.

Kommt die MFSA zu einem positiven Ergebnis, stellt sie eine Quasi-Genehmigung mit drei Monaten Gültigkeitsdauer aus. Wurden bis zur vorläufigen Lizensierung Schwächen festgestellt, müssen sie in diesem Zeitraum behoben und zusätzliche Bedingungen von Seiten der Behörde erfüllt werden. Nach Erfüllung dieser Kriterien wird dann eine endgültige Lizenz ausgestellt.

Für den gesamten Prozess bis zu diesem Punkt kommt ein Zeitaufwand von bis zu sechs Monaten auf Sie zu. Je nachdem, welche zusätzlichen Anforderungen die MFSA an Sie und Ihr Unternehmen stellt, können Sie jedoch durch Compliance-Angelegenheiten bis zu ein Jahr mit dieser Phase beschäftigt sein. In jedem Fall sollten Sie keine Wunder erwarten; die hohen Standards der Regierung, die sich aus dem Image als „Bitcoin Island“ ergeben, stellen eine große Hürde dar, die nur für wenige Unternehmen im ersten Anlauf überwindbar ist.

Post-Lizensierungs-Phase

Diese Phase umfasst alle Tätigkeiten, die nach der Lizensierung, aber noch vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs auf Sie zukommen. Dazu zählen die Einhaltung von weiteren Vorgaben der zuständigen Behörde, wozu auch neue Konditionen der vergebenen Lizenz zählen können.

Kommen Sie diesen nicht in den jeweiligen Zeitrahmen nach, kann die VFA-Lizensierung durch die MFSA zurückgezogen werden. Unter dieser Bedingung können Sie innerhalb von 12 Monaten den Geschäftsbetrieb aufnehmen, wonach jedoch dauerhaft weitere Dokumentations-, Berichterstattungs- und Zahlungsverpflichtungen bestehen bleiben.

Vorteile und Hürden einer VFA-Service-Lizenz in Malta

Trotz des restriktiven Lizensierungs-Prozesses und hohen Anforderungen auch während der Geschäftstätigkeit bleibt Malta nach wie vor ein attraktiver Sitz für Krypto-Dienstleister. Dafür sprechen unter anderem die hohe Konnektivität mit dem europäischen Markt sowie die Motivation zum stetigen Ausbau der rechtlichen Infrastruktur von Seiten der Regierung. Durch die regulatorischen Rahmenbedingungen haben Sie in Malta nämlich nicht zuletzt eine dauerhafte rechtliche Absicherung für Ihre Geschäftstätigkeit; und damit ein Traumszenario im Vergleich zum rechtlichen Niemandsland vieler anderer EU-Länder.

Nichtsdestotrotz sei an dieser Stelle erwähnt, dass es sich um einen schweren und langwierigen Vorgang handelt. Bis der vollständige Lizensierungs-Prozess abgeschlossen ist und alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, können ohne Weiteres 6 bis 12 Monate oder gar mehr verstreichen. Zu bedenken sind auch Vorkehrungen wie die Erstellung eines Krypto-Bankkontos bei einem entsprechenden Dienstleister in Malta.

Auch der Kostenpunkt erstreckt sich weit über die reinen Lizenzgebühren hinaus. So ist beispielsweise die Aufnahme des Geschäftsbetriebs trotz erfolgreicher Lizensierung stark von den Kapitalreserven, dem Gewinnpotenzial und dem Wertentwicklung abhängig. Können Sie nicht langfristig auf ein sehr solides Geschäftsmodell oder zahlungskräftige Investoren setzen, werden schnell die Grenzen des Krypto-Paradieses klar.

Auch die nötige Struktur vor Ort ist erforderlich und muss finanziert werden – nicht selten können dabei Zusatzkosten von 50,000€ pro Monat entstehen. Alles in Allem sollte eine Lizensierung in Malta also gut bedacht werden und ist, trotz attraktiver Gesetzeslage, nur für eine Handvoll Krypto-Dienstleister ein wirklich geeigneter Ort zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs.

Erfahren Sie hier mehr zu Non Dom: 0 % Steuern auf Ausländische Einkünfte, Banken in Malta, 9 Fakten zum Tod der klassischen Offshorefirma und Immobilie in Malta kaufen als Ausländer.

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.