Malta CFC Rules: Der entscheidende Vorteil für natürliche Personen mit Auslandsfirmen

Der Traum vieler erfolgreicher Unternehmer und Investoren aus Deutschland ist ein freies und flexibles Leben.

Oft ist dieser Wunsch verbunden mit einem Wohnsitz im sonnigen Ausland.

Eine internationale Unternehmensstruktur mit einer Gesellschaft in einem steuergünstigen Drittland scheint der perfekte Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Doch in der Realität wird dieser Plan oft von komplexen Steuergesetzen zunichtegemacht.

Das Schreckgespenst für alle mit einer Firma im Ausland heisst Hinzurechnungsbesteuerung, international bekannt als CFC Rules (Controlled Foreign Corporation Rules).

In Hochsteuerländern wie Deutschland führen diese Regeln dazu, dass die Gewinne deiner Auslandsgesellschaft einfach bei dir persönlich hinzugerechnet und mit deinem hohen persönlichen Steuersatz belegt werden.

Dies untergräbt die finanziellen Steuervorteile und die rechtliche Sicherheit deiner Struktur.

Doch was wäre, wenn es einen Ort gäbe, einen Wohnsitz innerhalb der EU, der dieses Problem für dich als natürliche Person elegant löst?

Willkommen in Malta.

Hier liegt der entscheidende Unterschied, der Malta zu einem der attraktivsten Wohnsitz-Länder in der EU für Unternehmer macht.

Die CFC Rules in Malta zielen auf Firmen ab, nicht auf natürliche Personen.

Dieser Beitrag ist dein umfassender Guide zu diesem "Game-Changer".

Wir geben dir einen detaillierten Überblick und zeigen dir, warum die spezifische Auslegung der Hinzurechnungsbesteuerung in Malta der entscheidende Pluspunkt für deine Firmengründung und deinen Umzug nach Malta sein kann.

Grundlagen: Hinzurechnungsbesteuerung – Eine Gefahr für Unternehmer

Bevor wir die Situation in Malta beleuchten, müssen wir das Problem verstehen, das in den meisten anderen Ländern existiert.

Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules)?

Der englische Ausdruck "Controlled Foreign Corporation Rules" beschreibt Steuergesetze, deren Ziel es ist, aggressive Steuervermeidungspraktiken zu unterbinden.

Sie sollen verhindern, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte in eine von ihnen kontrollierte Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland verlagern, um im Inland Steuern zu sparen.

Die Funktionsweise in Deutschland

Das deutsche Außensteuergesetz ist hierfür ein Paradebeispiel.

Wenn du als in Deutschland Steuerpflichtiger eine Gesellschaft (z.B. eine Holding) in einem Niedrigsteuerland kontrollierst, die passive Einkünfte erzielt, passiert Folgendes: Die Gewinne dieser Auslandsgesellschaft werden dir als Gesellschafter direkt zugerechnet, als hättest du sie persönlich verdient.

Die steuerlichen Folgen

Diese fiktiv zugerechneten Einkünfte musst du dann in Deutschland mit deinem persönlichen Spitzensteuersatz versteuern.

Diese Besteuerung erfolgt, obwohl das Geld noch in der Firma im Ausland liegt.

Dies macht viele internationale Strukturen für natürliche Personen aus Deutschland unattraktiv und riskant.

Der EU-Rahmen: Warum Malta überhaupt CFC-Regeln hat (ATAD)

Man könnte annehmen, dass Malta als souveräner Staat einfach auf CFC Rules verzichten könnte. Doch als Teil der EU ist die Situation komplexer.

Was ist die ATAD?

Die ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive) ist eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für alle Mitgliedstaaten.

Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Länder, bestimmte Mindeststandards gegen Steuervermeidung in ihre nationalen Gesetze zu übernehmen. Ein zentraler Teil dieser Richtlinie ist die verpflichtende Einführung von CFC Rules.

Mindeststandards mit nationalem Spielraum

Der entscheidende Punkt ist: Die ATAD gibt nur einen Mindeststandard vor. Sie überlässt den Mitgliedstaaten erheblichen Spielraum bei der genauen Gestaltung und Umsetzung der CFC Rules.

Genau diesen Spielraum hat Malta genutzt, um eine Regelung zu schaffen, die im Vergleich zu anderen Ländern äusserst unternehmerfreundlich ist, indem sie den Fokus klar auf Körperschaften legt.

Der entscheidende Unterschied in Malta: CFC-Regeln nur für Gesellschaften

Und genau an diesem Punkt spielt Malta seinen grössten Trumpf aus. Die Umsetzung der CFC Rules in Malta ist fundamental anders als in den meisten anderen EU-Staaten.

Der Fokus auf Körperschaften

Die maltesischen Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung zielen auf Körperschaften ab.

Die juristische Terminologie in Malta spricht konsequent von einem "Maltese parent company" (maltesische Muttergesellschaft) und dem Kontext von "corporate tax returns" (Körperschaftsteuererklärungen).

Was bedeutet das für dich als natürliche Person?

Die Antwort ist einfach und für viele überraschend.

Wenn du als natürliche Person deinen Wohnsitz nach Malta verlegst und eine Gesellschaft im Ausland (z.B. eine Offshore-Firma) hältst, unterliegst du nicht der spezifischen Hinzurechnungsbesteuerung in Malta.

Kein Schreckgespenst mehr

Das bedeutet: Die Gewinne deiner persönlichen Auslandsgesellschaften werden nicht automatisch in Malta steuerpflichtig, nur weil sie niedrig besteuert sind.

Die Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung in Malta greifen in diesem Fall für dich als natürliche Person nicht.

Dies ist der wichtigste Unterschied zu vielen anderen Ländern.

Warum dieser Unterschied so ein gewaltiger Vorteil ist

Diese spezielle Auslegung in Malta hat massive positive Folgen für deine unternehmerische Freiheit.

Der direkte Vergleich mit Deutschland

Während du in Deutschland für die thesaurierten (nicht ausgeschütteten) Gewinne deiner Auslandsfirma zur Kasse gebeten wirst, entfällt dieser Mechanismus bei einem Wohnsitz in Malta. Dies ist ein enormer Liquiditäts- und Steuervorteil.

Freiheit bei der internationalen Gestaltung

Diese Regelung gibt dir als Unternehmer mit Wohnsitz in Malta die Freiheit, legitime internationale Unternehmensstrukturen aufzubauen.

Du kannst eine niedrig besteuerte Auslandsgesellschaft für Investitionen (z.B. als Holding) oder für andere Online-Geschäftstätigkeiten nutzen, ohne die ständige Bedrohung der Hinzurechnungsbesteuerung.

Dies bietet enorme Steuervorteile und Planungssicherheit.

Mehr finanzielle Sicherheit und Flexibilität

Dieses Wissen bietet eine immense Sicherheit für deinen Plan B.

Deine im Ausland erwirtschafteten Unternehmensgewinne bleiben unangetastet, solange sie in der Gesellschaft verbleiben.

Du allein entscheidest, wann und wie viele Gewinne du dir als Dividende ausschüttest.

Ein globaler Vergleich: CFC-Regeln in verschiedenen Ländern

Um die Attraktivität von Malta zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Regelungen in anderen Ländern.

Strenge Regeln in Hochsteuerländern

Die meisten Industriestaaten haben heute sehr strenge CFC Rules. Deutschland ist hier nur ein Beispiel von vielen Ländern.

Diese Länder versuchen mit allen Mitteln, die Besteuerung von Einkünften ihrer Staatsbürger sicherzustellen, egal wo auf der Welt diese erwirtschaftet werden.

Die Situation in anderen EU-Ländern

Auch viele andere Länder innerhalb der EU haben ihre Gesetze verschärft.

Der Druck zur Harmonisierung ist gross, doch die nationalen Interessen der Länder unterscheiden sich stark.

Es gibt kaum ein EU-Land, das eine so liberale Auslegung der CFC Rules hat wie Malta.

Offshore-Jurisdiktionen und Niedrigsteuerländer

Auf der anderen Seite gibt es klassische Offshore-Staaten oder ein Niedrigsteuerland, das gar keine CFC Rules kennt.

Das Problem: Ein Wohnsitz in einem solchen Land ist oft mit rechtlicher Unsicherheit und einem schlechten Ruf verbunden. Viele dieser Länder stehen auf grauen oder schwarzen Listen.

Warum Malta im Vergleich der Länder heraussticht

Malta bietet das Beste aus beiden Welten: die rechtliche Sicherheit und den guten Ruf eines EU-Mitgliedstaates kombiniert mit äusserst vorteilhaften Steuergesetzen.

Im Vergleich der Länder ist Malta daher für viele Unternehmer der attraktivste Ort für einen Wohnsitz.

Wichtiger Hinweis: Was stattdessen gilt

Diese vorteilhafte Regelung ist kein Freifahrtschein. Es ist entscheidend, den Rahmen der legalen Möglichkeiten zu verstehen.

Allgemeine Steuerregeln auf ausgeschüttete Gewinne

Der positive Aspekt bezieht sich auf die nicht ausgeschütteten Gewinne deiner Firma.

Sobald deine Auslandsgesellschaft dir eine Dividende auszahlt, sind diese Einkünfte für dich als in Malta ansässige natürliche Person selbstverständlich zu versteuern.

Die Besteuerung erfolgt dann nach den allgemeinen maltesischen Einkommensteuerregeln.

Nutzt du den Non Dom Status, dann sind diese natürlich steuerfrei in Malta.

Substanz ist weiterhin König

Auch wenn die CFC Rules für dich als Individuum nicht greifen, ist der Betrieb einer reinen Scheinfirma ohne jegliche wirtschaftliche Substanz immer eine schlechte Idee.

Malta und andere Länder haben allgemeine Anti-Missbrauchs-Regeln (GAAR).

Eine professionelle Struktur mit echter Geschäftstätigkeit, einem Geschäftsführer und einer nachweisbaren Funktion ist daher unerlässlich.

Die Anforderungen an die Substanz sollten immer erfüllt sein.

Die Betriebsstätte in Malta

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wenn du deine Auslandsgesellschaft de facto von deinem Schreibtisch in Malta aus leitest, könntest du eine steuerliche Betriebsstätte in Malta begründen.

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Ein Büro oder eine Werkstatt sind klassische Beispiele für eine Betriebsstätte.

Betriebsstätte als Nachweis für echte Tätigkeit

Der Nachweis einer echten Betriebsstätte im Ausland ist der stärkste Beleg für ausreichende Substanz.

Er signalisiert den Finanzbehörden, dass es sich nicht um eine Scheinfirma handelt. Die Vermeidung einer unbeabsichtigten Betriebsstätte in Malta ist entscheidend.

Substanz im Detail: Was maltesische Behörden sehen wollen

Da Substanz so entscheidend ist, lohnt ein genauerer Blick.

Physische Präsenz

Ein echtes Büro am Sitz der Gesellschaft ist ein starkes Indiz für Substanz.

Personal und Geschäftsführung vor Ort

Idealerweise hat die Firma im Ausland eigenes Personal oder zumindest einen qualifizierten Geschäftsführer, der vor Ort lebt und arbeitet.

Eigenständige Geschäftsentscheidungen

Die Entscheidungen für die Auslandsgesellschaft müssen unabhängig getroffen und dokumentiert werden, nicht nur aus Malta ferngesteuert.

Für wen gilt die Hinzurechnungsbesteuerung in Malta dann überhaupt?

Die malta cfc rules sind nicht zahnlos, sie richten sich nur an ein anderes Ziel.

Das klassische Szenario: Malta Holding mit Auslands-Tochter

Der typische Anwendungsfall ist eine Malta Limited, die als Muttergesellschaft (Holding) für eine Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerland fungiert.

In diesem Kontext ist die maltesische Holding die "Maltese parent company", und die Hinzurechnungsbesteuerung würde auf Ebene dieser Gesellschaft greifen, nicht beim dahinterstehenden Gesellschafter.

Selbst dann: Die Regeln bleiben liberal

Sollte dieser Fall eintreten, bleiben die Regeln in Malta sehr vorteilhaft.

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift auch hier oft nicht, wenn die ausländische Tochtergesellschaft über ausreichend Substanz verfügt.

Und selbst wenn sie greift, werden die Gewinne in Malta mit einem effektiven Steuersatz von nur 5% besteuert. Die Steuerlast ist also minimal.

Die Gründung einer Gesellschaft in Malta als Alternative

Anstatt den Wohnsitz nach Malta zu verlegen und eine Gesellschaft im Drittland zu halten, gibt es eine weitere Möglichkeit: die direkte Firmengründung einer operativen Malta Limited.

Vorteile einer Malta Limited

Die Gründung einer Limited in Malta bietet enorme Pluspunkte.

Deine Firma hat einen Sitz in der EU, profitiert vom freien Marktzugang, hat aber gleichzeitig eine der niedrigsten effektiven Steuerbelastungen in ganz Europa.

Für viele Geschäftsmodelle ist die Firmengründung in Malta die einfachste und sicherste Option.

Die Firmengründung ist unkompliziert.

Der Gründungsprozess

Die Gründung einer Malta Limited erfordert die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung einer Satzung.

Es ist ratsam, diesen Prozess mit einem erfahrenen lokalen Partner durchzuführen.

Fazit: Maltas CFC-Regeln – Ein strategischer Vorteil für natürliche Personen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hinzurechnungsbesteuerung ein sehr ernstes Thema ist.

Doch während die CFC Rules in Ländern wie Deutschland oft das Ende für internationale Strukturen von natürlichen Personen bedeuten, bietet Malta hier eine revolutionäre Lösung.

Die Nichtanwendung der spezifischen Regeln auf natürliche Personen mit Wohnsitz in Malta ist ein gewaltiger, oft übersehener Pluspunkt.

Für einen Unternehmer oder Gesellschafter ist Malta somit ein extrem attraktiver Wohnsitz.

Die liberalen Regelungen sind ein wesentlicher Grund dafür.

Ein Umzug nach Malta kann sich also aus steuerlicher Sicht mehr als lohnen.

Dein nächster Schritt: Eine persönliche Beratung mit den Malta-Experten

Wie du siehst, ist das Thema der internationalen Besteuerung und der CFC Rules in Malta komplex. Gleichzeitig bietet ein Wohnsitz in Malta enorme Chancen für dich und dein Unternehmen. Um diese Chancen optimal und rechtssicher zu nutzen, ist eine individuelle Analyse deiner Situation unerlässlich. Pauschale Aussagen können eine persönliche Beratung niemals ersetzen.

Genau hier kommen wir als dein Partner ins Spiel. Auf Malta1.de bieten wir, die STM Corporate Group mit Sitz in Austin, TX, umfassende Beratung und Betreuung für alle Aspekte deines Umzugs und deiner Unternehmensgründung in Malta. Wir helfen dir bei der steuerlichen Strukturierung, der Firmengründung und allen damit verbundenen Fragen.

Wir verbinden internationale Expertise mit tiefgreifender lokaler Kenntnis. Unser Client Success Manager, Sabrina Sauerborn, lebt seit 2011 auf Malta und stellt sicher, dass alle Prozesse vor Ort reibungslos ablaufen. Sie koordiniert unser Netzwerk aus lokalen Top-Anwälten und Steuerberatern, damit deine Gesellschaft von Anfang an auf einem soliden Fundament steht.

Die strategische Erstberatung findet mit Sebastian statt. Buche jetzt dein Beratungsgespräch und mache den ersten Schritt in eine finanziell freiere Zukunft.

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.