Deutschen Wohnsitz abmelden beim Umzug nach Malta
Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie dort auch unbeschränkt steuerpflichtig – und das so lange, bis Sie Ihren Wohnsitz abmelden. Um keine Steuern mehr in der Heimat zu bezahlen, gehört deshalb zum Wegzug nach Malta auch die korrekte Abmeldung.
Sie wollen nach Malta auswandern, um dort zu leben und arbeiten? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie im Zuge der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland beachten sollten und wie bzw. wann Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland korrekt abmelden.
Diese Melde- und Abmeldepflichten sollten Sie in Deutschland beachten
Laut Bundesmeldegesetz herrscht in Deutschland eine Meldepflicht. Diese gilt sowohl für die Anmeldung als auch für die Abmeldung.
Bei einem Umzug im Inland muss man sich dabei innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde am neuen Wohnsitz in Deutschland (egal ob gemietete Wohnung oder eigenes Haus) anmelden.
Wer ins Ausland wie z.B. nach Malta umzieht (aber auch in EU bzw. EWR-Ausland), sollte die Frist von zwei Wochen für die Abmeldung beachten (für die ebenfalls die Meldebehörde am ehemaligen Wohnsitzort bzw. in der jeweiligen Stadt zuständig ist).
Konsequenzen einer nicht-fristgerechten Abmeldung beim Wegzug nach Malta
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Malta (oder allgemein ins Ausland, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU) verlegen und es dabei verpassen, sich in Deutschland fristgerecht abzumelden, riskieren Sie gemäß Bundesmeldegesetz aufgrund der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Ob dies im Einzelfall geahndet wird, hängt von der Kulanz der Meldebehörde ab. Zudem ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland von einzelnen Personen durch die Behörden schwer nachzuvollziehen.
In der Praxis zeigt es sich, dass eine zeitgerechte Abmeldung vor der Einreise in Malta letztlich in Ihrem eigenen Sinn ist. Durch sie erhalten Sie von der Behörde der ehemaligen Gemeinde oder Stadt nämlich auch einen Abmeldeschein.
Wozu dient die Abmeldebescheinigung?
Diese Bescheinigung benötigen Personen beim Wegzug in ein anderes Land wie Malta unter anderem bei:
der deutschen Auslandsvertretung in Malta bei Angelegenheiten rund um Pass und Co.
der Kündigung von Strom-, Telefon- & Internetverträgen in Deutschland
der Abmeldung der deutschen Krankenversicherung
dem deutschen Finanzamt als Bestätigung über die Aufgabe des Wohnsitzes
Dem deutschen Fiskus liefert diese Abmeldebescheinigung lediglich ein Indiz. Viel wichtiger ist für das Finanzamt die Tatsache, ob eine Person tatsächlich keinen steuerlichen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Dazu stellen Ihnen die Steuerbehörden in der Heimat beim Wegzug außerdem 16 Fragen.
Hilfreich ist der Abmeldeschein aber trotzdem – in erster Linie bei verschiedenen Angelegenheiten und Amtswegen im Ausland wie in einem EU-Land oder vor Ort in Malta.
Abmeldung verpasst? So melden Sie sich vom Ausland aus ab
Beim Wegzug nach Malta stehen natürlich jede Menge Dinge an, um die es sich zu kümmern gilt. Man muss den Umzug und das Leben auf der Insel organisieren, ggf. die Beibehaltung einer Wohnung in Deutschland vorbereiten, formelle Dinge erledigen und vieles mehr.
Sollte dabei der Termin bei der Meldebehörde untergehen, lässt sich die Abmeldung auch von Malta oder dem übrigen Ausland aus nachholen.
Je nach Bundesland und Gemeinde in Deutschland ist eine Abmeldung für Auswanderer auch per Post oder online möglich.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einer anderen Privatperson eine Vollmacht zu erteilen, um die Abmeldung des ehemaligen Wohnsitzes im eigenen Namen durchzuführen.
So melden Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland korrekt ab
Die Abmeldung ist für deutsche Bürger bei der Verlagerung des Wohnsitzes nach Malta gemäß Vorschriften also Pflicht – sie allein reicht aber nicht aus, um die Steuerpflicht in Deutschland zu beenden.
Denn selbst wenn Wohnung bzw. Wohnsitz abgemeldet wurden und das Finanzamt von der Meldebehörde die entsprechenden Informationen erhalten hat, kann bei Privatpersonen laut Steuerrecht weiterhin ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland bestehen.
Bei einem Wegzug ins steuergünstige Ausland wie z.B. nach Malta – für das sich Auswanderer oft aufgrund von Steuervorteilen oder den niedrigen Lebenshaltungskosten entscheiden – ist es für Personen natürlich besonders ärgerlich, wenn man weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt und dort unter die Besteuerung fällt.
Wodurch begründet sich ein Wohnsitz?
Das Thema Wohnsitz und die Frage nach der Steuerpflicht im Inland oder Ausland wie z.B. in Malta wird häufig falsch verstanden – und das kann teuer werden.
Die erste der Fragen, die es deshalb zu klären gilt, ist Folgende: Was ist ein Wohnsitz aus steuerlicher Sicht?
Im nächsten Schritt sollte geklärt werden, wie die Abmeldung dieses Wohnsitzes beim Wegzug nach Malta korrekt erfolgt.
Gemäß deutschem Gesetz lautet die Definition des Wohnsitzes wie folgt:
Personen haben ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung innehaben und wo die Umstände darauf schließen, dass Interesse an der Beibehaltung und Nutzung dieser Wohnung (egal ob Nebenwohnung oder Haupt-Wohnungen) besteht.
Kriterien zur Begründung eines Wohnsitzes
Laut Steuerrecht in Deutschland müssen für die Begründung eines Wohnsitzes folgende Punkte gegeben sein:
Art der Wohnung
Es geht um Wohnräume – also Wohnungen bzw. Räumlichkeiten – in denen man dauerhaft wohnen kann. Dabei ist es egal, ob es sich um gemietete Wohnungen, eine eigene Wohnung (auch Nebenwohnung), ein Haus oder lediglich ein Zimmer handelt.
Verfügung der Wohnung
Das ist dann der Fall, wenn eine Privatperson eine Wohnung innehat, also die Verfügungsmacht über diese besitzt bzw. jederzeit Zugang zur Wohnung hat und diese nutzen kann. Ein Indikator ist auch, ob die betreffenden Personen trotz Wegzug ins Ausland wie z.B. nach Malta einen Schlüssel zu den Räumlichkeiten haben.
Erhaltung und Nutzung der Wohnung
Die Wohnung wird für mehr als nur gelegentliche Aufenthalte und Urlaube in Deutschland genutzt. Eine konkrete Mindestzeit ist nicht festgelegt. Im Zusammenhang damit entscheidet auch die tatsächliche Verfügung über die Wohnung. Haben Sie hingegen lediglich hin und wieder Zugang, besteht auch kein Wohnsitz.
Rechtssichere Beendung eines Wohnsitzes
Hinsichtlich der Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes gilt es also folgendes zu beachten:
Wenn Sie ausschließlich in Malta eine feste Unterkunft und damit Ihren Lebensmittelpunkt haben, laufen Sie keine Gefahr, eine Steuerpflicht in Deutschland auszulösen.
Temporäre Aufenthalte wie ein zeitweise gemietetes Gästezimmer bei Familie oder Freunden sind natürlich ebenfalls kein Problem – vor allem dann, wenn Ihnen dieses nicht dauerhaft zur Verfügung steht.
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie beim Wegzug ins Ausland wie nach Malta weder persönliche Dinge in diesem Zimmer haben, noch einen Schlüssel besitzen. Eine Nebenwohnung sollte ebenfalls unbedingt vermieden werden.
Diese Folgen hat eine Nicht-Abmeldung in Deutschland
Melden Sie Ihren Wohnsitz zu Hause beim Umzug nach Malta nicht ab, geht das deutsche Finanzamt davon aus, dass Sie weiterhin in dort wohnen.
Folglich fällt Ihr gesamtes Welteinkommen weiterhin unter die Steuerpflicht in Deutschland.
Wer nicht nur selbst umzieht, sondern in Malta auch ein Unternehmen gründet, sollte auch die Meldepflicht für Auslandsgesellschaften und ggf. eine Hinzurechnungsbesteuerung bzw. die CFC-Rules beachten.
Ggf. hat der deutsche Fiskus beim Wegzug ins Ausland außerdem einen teilweisen Steuerzugriff auf Ihr Einkommen (Einkommensteuer) im Rahmen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Auch die beschränkte Steuerpflicht gilt es zu beachten.
Über die Wegzugsbesteuerung (betrifft natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften beim Wegzug) bzw. die Entstrickungsbesteuerung (fällt bei der Verlegung von Betriebsvermögen ins Ausland an) sollten sich Personen beim Auswandern nach Malta ebenfalls bereits im Vorfeld informieren.
Zwischen Malta und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches vor einer doppelten Besteuerung im Falle einer Steuerpflicht in Deutschland trotz Wohnsitz auf der EU-Insel verhindert.
Trotzdem müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich in Malta leben und arbeiten und sich ihr steuerlicher Wohnsitz dort befindet.
Wohnsitzabmeldung & die 183-Tage-Regel
Im Zusammenhang mit der Wahl des richtigen Zeitpunkts für einen Umzug vom Inland ins Ausland wie z.B. nach Malta spricht man im Steuerrecht oft von der 183-Tage-Regel.
Laut dieser fällt man in jedem Land unter die unbeschränkte Steuerpflicht (Staat erhält vollen Steuerzugriff auf Ihr Einkommen und andere Einkünfte bzw. Gewinne), in dem man mindestens 183 Tage pro Jahr lebt.
Fälschlicherweise nehmen deshalb viele Privatpersonen im Zuge eines Wegzugs an, dass sie nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn sie z.B. am 25. Juni ihren Wohnsitz abmelden und nach Malta umziehen um dort zu leben.
So einfach ist es aber nicht: Ausschlaggebend für die Frage nach der Steuerpflicht ist nicht das Datum auf dem Abmeldeschein, sondern wo sich Ihr Lebensmittelpunkt innerhalb der vergangenen 365 Tage befand.
Stolperfalle gewöhnlicher Aufenthalt
Beim Thema unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gibt es außerdem noch eine weitere Hürde:
Steuerpflichtig sind nämlich nicht nur Personen mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland, sondern auch all jene, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort sich dort befindet.
Den eigenen Wohnsitz abmelden, reicht beim Auswandern nach Malta also nicht aus, um dem deutschen Fiskus zu entfliehen.
Neben der eigentlichen Abmeldung im Inland zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in den kleinen Inselstaat im Süden verlegen – das ist gegeben, sofern Sie lediglich für gelegentliche Besuche in Deutschland sind, aber mehr als 183 Tage in Malta leben und arbeiten.
Steuerpflicht durch Familie in Deutschland
Vorsicht ist auch gegeben, wenn Sie alleine nach Malta auswandern und dort leben, Ihre Familie (Ehepartner und Kinder) aber in Deutschland bleibt.
In diesem Fall bleibt auch Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in der Heimat trotz Auszug und Umzug nach Malta bestehen und Ihr Welteinkommen fällt weiterhin unter die deutsche Besteuerung.
Steuerpflicht durch Besuche in Deutschland
Auch regelmäßige Besuche in der Heimat (z.B. alle paar Monate) von Malta aus können negative Auswirkungen haben:
Das deutsche Finanzamt sieht darin die Begründung des Lebensmittelpunkts. Mitunter läuft man dadurch beim Auswandern nach Malta Gefahr, weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland auszulösen.
16 Fragen vom Finanzamt beim Wegzug nach Malta
Nach Ihrer Abmeldung in Deutschland im Zuge einer Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Malta erhalten Sie höchstwahrscheinlich Post vom deutschen Fiskus.
Vor Beantwortung der Fragen sollten Sie sich unbedingt die Hinweise und Infos durchlesen, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Unterstützung beim Wegzug nach Malta
Wohnsitz, deutsche Wegzugsbesteuerung, maltesische Einkommensteuer und viele weitere Besonderheiten ...
Wir empfehlen Ihnen bei einem Wegzug nach Malta in jedem Fall, einen Steuerberater bzw. ggf. einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.
Dieser gibt Ihnen die notwendigen Informationen rund um das Thema Steuerrecht in Malta und hilft Ihnen, etwaige Negativwirkungen wie z.B. eine Wegzugsbesteuerung (wichtig für Personen bzw. Anteilseigner Kapitalgesellschaften) oder Exit Tax (bei der Verlagerung von Betriebsvermögen ins Ausland wie z.B. nach Malta) zu vermeiden.
Zusätzlich steht Ihnen unsere Kanzlei natürlich mit nützlichen Informationen und Beratung rund um das Leben in Malta, Lebenshaltungskosten, die maltesische ID-Card und Krankenversicherung auf der kleinen EU-Insel zur Verfügung.
Wenn Sie wollen, verschaffen wir Ihnen außerdem einen Überblick über die Malteser, die Kultur, die Sprache auf Malta und vieles mehr. Damit sind Sie auf das Leben auf der Insel im Süden als Einwanderer perfekt vorbereitet.
Buchen Sie dafür am besten ein persönliches Beratungsgespräch.